Geringste Neuverschuldung seit 1989

Der Haushalt 2008 steht

Zur Halbzeit der großen Koalition hat der Bundestag am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD den größten Bundeshaushalt in der Geschichte der Bundesrepublik beschlossen. Zugleich wurde die geringste Neuverschuldung seit der Wiedervereinigung geplant. - Der Bundesrat billigte unterdessen weitreichende Gesetze wie das zur Vorratsdatenspeicherung.

 (DR)

Bundestag
Während Union und SPD von einem "Haushalt mit Augenmaß" sprachen, kritisierte die Opposition falsche Prioritätensetzung, mangelnden Sparwillen und eine unsoziale Ausrichtung des Etats. Zudem beklagten FDP, Linke und Grüne einmütig, dass Schwarz-Rot im Haushalt des kommenden Jahres zu wenig gegen absehbare Risiken der Weltwirtschaft unternehme. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hielt der Opposition Realitätsverweigerung vor.

Für die Grünen hielt Alexander Bonde der Koalition vor, eher dem Leitmotiv "konsumieren, referieren, irritieren" zu folgen. Entgegen allen freundlichen Zahlen steige die strukturelle Lücke im Haushalt 2008 auf 22,6 Milliarden Euro. Das seien vier Milliarden mehr als im laufenden Jahr. Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Otto Fricke (FDP), wies darauf hin, dass die Ausgaben doppelt so schnell stiegen wie das Wachstum.

Bundesrat
Der Bundesrat hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung ohne Einwände passieren lassen. Damit werden Telekommunikationsdienste ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang auf Vorrat zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer, Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit sowie bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers.

Der zweite Teil des Gesetzes, das der Bundestag am 9. November gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hatte, beschäftigt sich mit Überwachungsmaßnahmen in der Strafverfolgung. Voraussetzung ist, dass die Behörden den Verdacht auf eine Straftat von "erheblicher Bedeutung" haben. Ist der "Kernbereich privater Lebensführung" betroffen, darf nicht abgehört oder das Abgehörte nicht verwendet werden.

Auf der vorletzten Bundesratssitzung dieses Jahres billigte die Länderkammer zudem eine Reihe weiterer Gesetzesbeschlüsse des Bundestages:

STEINKOHLE: Das Gesetz "zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlebergbaus" ließen die Länder ohne Einwände passieren. Die Bundesregierung hatte sich im Februar mit Nordrhein-Westfalen und dem Saarland darauf verständigt, die Steinkohleförderung in Deutschland 2018 auslaufen zu lassen. Der Ausstieg kostet die Beteiligten fast 30 Milliarden Euro.

KINDERBETREUUNG: Der Bundesrat billigte die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zum Ausbau der Betreuungsplätze für Kleinkinder unter drei Jahren. Damit werden die Voraussetzungen für die Beteiligung des Bundes an den Investitionskosten geschaffen. Bis 2013 soll die Zahl der Betreuungsplätze in Kinderkrippen oder bei Tagesmüttern auf rund 750 000 verdreifacht werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder unter drei Jahren von bundesweit durchschnittlich 35 Prozent zu erreichen.

UNTERHALTSRECHT: Die Reform des Unterhaltsrechts kann am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Damit haben Kinder bei der Zahlung von Unterhalt künftig Vorrang. Mütter und Väter, die ihr Kind betreuen, werden bei der Dauer des Betreuungsunterhalts gleich behandelt - unabhängig davon, ob sie verheiratet waren oder nicht. Betreuungsunterhalt ist während der ersten drei Lebensjahre des Kindes zu zahlen.

ALTERSVORSORGE: Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersvorsorge müssen auch künftig keine Sozialabgaben auf ihre Beiträge zahlen. Der Bundesrat stimmte dem Bundestagsbeschluss zu, die Befristung der abgabenfrei gestellten Entgeltumwandlung aufzuheben. So kann auch künftig ein Teil des Bruttogehalts direkt in den Aufbau einer Betriebsrente fließen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Ursprünglich sollten ab 2009 Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig werden.

LOHNSTEUERKARTE: Trotz der Bedenken von Datenschützern wird die Papier-Lohnsteuerkarte bis 2011 abgeschafft und auf ein elektronisches Verfahren umgestellt. Zeitgleich soll eine zentrale Steuerdatei eingeführt und die dezentralen Informationen darin zusammengeführt werden. Das sieht das vom Bundesrat gebilligte Jahressteuergesetz 2008 vor.