Adoptionsrecht in Deutschland

Hintergrund

In Deutschland dürfen sowohl Paare als auch Alleinstehende Kinder und Jugendliche adoptieren. In der Praxis bevorzugen die Vermittlungsstellen jedoch meist verheiratete Paare. Laut Gesetz muss einer der Partner mindestens 25 Jahre alt sein, der zweite Partner muss das 21. Lebensjahr vollendet haben. Alleinstehende müssen 25 Jahre alt sein, um ein Kind adoptieren zu können. Eine obere Altersgrenze sieht das deutsche Gesetz nicht vor. Viele Adoptionsstellen vermitteln Säuglinge und Kleinkinder jedoch nicht an über 35- oder 40-Jährige.

 (DR)


Um eine Adoption zu ermöglichen, müssen die leiblichen Eltern im Regelfall eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung abgeben. Um junge Mütter vor übereilten Entscheidungen zu schützen, sieht das Gesetz eine Sperrfrist von mindestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes vor. Erst danach kann die Einwilligungserklärung abgegeben werden. Eine Aufhebung der Adoption ist nahezu unmöglich. Nur wenn belegt werden kann, dass die Einverständniserklärung beispielsweise durch Täuschung oder Drohungen zustande kam, kann eine Adoption durch einen richterlichen Beschluss rückgängig gemacht werden, wenn sie nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Die Adoption erfolgt durch einen Beschluss des Vormundschaftsgerichts. Dieses muss gemeinsam mit dem Jugendamt prüfen, ob eine Adoption im Interesse des Kindes wäre. Um Fehlentscheidungen möglichst auszuschließen, geht der endgültigen Adoption eine in der Regel mindestens einjährige Pflegezeit voraus, in der die Kinder bereits in der potenziellen Adoptionsfamilie leben. In dieser Zeit haben die möglichen Adoptiveltern bereits einige Verpflichtungen gegenüber dem Kind, darunter die Unterhaltspflicht.

Wer Adoptionen vermitteln will, benötigt dafür eine staatliche Anerkennung, für die er unter anderem ein umfassendes Konzept sowie einen Finanzierungsnachweis vorlegen muss. In Deutschland vermitteln vor allem Jugendämter der Städte und Kreise Adoptionen. Daneben sind auch die Wohlfahrtsorganisationen der Kirchen, das Diakonische Werk auf evangelischer Seite und der Caritasverband beziehungsweise der Sozialdienst katholischer Frauen auf katholischer Seite, als Adoptionsvermittler tätig. Für Inlandsadoptionen dürfen die Einrichtungen kein Geld verlangen.