Medienbericht: Gutachten von 1999 bescheinigt Priester Pädophilie

Neue Wende in Regensburg

Dem wegen mutmaßlich wiederholten Kindesmissbrauchs in Untersuchungshaft sitzende Regensburger Priester ist bereits Ende der Neunziger Jahre "homoerotische Pädophilie" bescheinigt worden. Das berichtet der Bayrische Rundfunk und beruft sich auf ein Gutachten. Das Bistum hatte sich während des Prozesses auf ein anderes Gutachten berufen.

 (DR)

Bistum: Nur in groben Zügen informiert
Der Bayerische Rundfunk spricht von einem 1999 von der Deggendorfer Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Gutachten. Es sei Grundlage für die vom Gericht 2000 verhängte zwölfmonatige Bewährungsstrafe gewesen. Der damalige Kaplan hatte sich in Viechtach an mindestens einem Messdiener vergangen.

Das Bistum gab dazu an, dass der Justiziar der Diözese nur "in groben Zügen im April 2000 telefonisch von der Staatsanwaltschaft" über das Gutachten informiert worden sei. Der Text sei dem Bistum aber nie ausgehändigt worden. Auch bei einer telefonischen Rückfrage des Justiziars wegen des Wiedereinsatzes des Priesters im Februar 2004 sei nicht auf "gerichtsinterne Gutachten" verwiesen worden.

Das Ordinariat habe sich bei seiner Entscheidungsfindung auf den Beschluss des Amtsgerichts von 2003 verlassen, in dem "von allen weiteren Auflagen abgesehen worden" sei sowie auf den Bericht eines anderen Therapeuten. Der hatte den Übergriff als "einmaliges, regressives Verhalten" und nicht als Ausdruck einer fixierten Pädophilie bewertet.

Kampagne?
Der Geistliche ist seit 30. August wegen des dringenden Tatverdachts erneuten Missbrauchs inhaftiert. Seit Wochen sieht sich das Bistum nach eigenen Worten nun "einer Kampagne" ausgesetzt, mit der seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden solle.

Der Wiedereinsatz des Priesters in der Gemeindeseelsorge ist umstritten. Ab 2004 war er im oberpfälzischen Riekofen als Pfarradministrator im Dienst. Nach Angaben der Pfarrgemeinde arbeitete er aber bereits 2001 wieder intensiv mit Ministranten. Dies war ihm während der dreijährigen Bewährungszeit untersagt. Das Ordinariat habe davon nichts gewusst, heißt es in Regensburg.