Klage einer muslimischen Lehrerin in Düsseldorf abgewiesen

Kein Kopftuch im Unterricht

Muslimische Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen dürfen auch künftig nicht mit einem Kopftuch zum Unterricht erscheinen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht wies am Dienstag nach Angaben eines Sprechers die Klage einer 52-jährigen Lehrerin ab. Damit bestätigten die Richter das seit Juni 2006 geltende Verbot.

 (DR)

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass ein Kopftuch eine religiöse Bekundung darstelle und damit gegen das staatliche Neutralitätsgebot an den Schulen verstoße. Die Klägerin will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Die Frau steht den Angaben zufolge seit 1980 als Lehrerin im Schuldienst des Landes. Anfang der 90er Jahre trat sie vom christlichen zum muslimischen Glauben über und ist Funktionsträgerin im Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). Im Sommer 2006 entschied sie sich, auch in der Schule stets ein Kopftuch zu tragen.