Bischof Mixa knüpft Feier der alten Messe an Bedingungen

Wo 25 oder mehr sind...

Als Papst Benedikt XVI. vor einem Monat sein Schreiben zur tridentinischen Messe veröffentlichte, knüpfte er den Weg zurück zur Liturgiefeier in lateinischer Sprache an Einschränkungen. Als erster deutscher Bischof hat der Augsburger Bischof Walter Mixa nun Ausführungsbestimmungen erlassen. Die Bischofskonferenz dagegen lässt sich Zeit.

 (DR)

Priester dürfen Liturgieform nicht eigenständig verändern
Gruppen, die in seinem Bistum die Messe in ihrer alten Form feiern wollen, müssen demnach mindestens 25 Personen umfassen und in der betreffenden Pfarrei ihren Wohnsitz oder dauerhaften Aufenthaltsort haben, wie es im aktuellen Amtsblatt für die Diözese heißt. Der Pfarrer dürfe dem Wunsch nur entsprechen, wenn gewährleistet sei, dass die Bittenden das Zweite Vatikanische Konzil als verbindlich anerkennen.

Die Gläubigen dürften auch die Feier der Messe nach den neuen Büchern, die vom Papst als die ordentliche Form bestätigt worden sei, "im Prinzip nicht ausschließen", lautet eine weitere Bedingung. "Eine religiöse Praxis, die sich ausschließlich auf die Messfeier in forma extraordinaria beschränkt, darf es daher nicht geben." Außerdem sollen die Priester jede eigenmächtige Veränderung oder Vermischung der liturgischen Texte unterlassen.

Kein Priester könne gezwungen werden, die Messe nach der vorkonziliaren Ordnung zu feiern, heißt es weiter. Gläubigen, die diesen Ritus wünschten, dürfe er aber auch nicht vorenthalten werden. Traditionsverbundene Katholiken, die in der eigenen Pfarrei keine entsprechend große Gruppe bilden, sollen in ihrer Region eine geeignete Kirche zur Messfeier in der außerordentlichen Form zu Verfügung gestellt bekommen. Priester, die diese Liturgie feiern wollen, müssen dafür qualifiziert sein. Das bistumseigene Institut für Aus- und Fortbildung werde dazu ein Angebot machen.

Bischofskonferenz tagt Ende September
Für Messen, die unter diesen Bedingungen im Bistum Augsburg ab 14. September gefeiert werden, gilt eine Berichtspflicht. Die Zahl der Beantragenden, die Zahl der Gottesdienstbesucher und der Name des Zelebranten müssen dem Generalvikariat gemeldet werden.

Mixa hat die Bestimmungen am 24. Juli erlassen, nur 13 Tage nach dem päpstlichen Motu Proprio "Summorum Pontificum". Nach den Worten des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, will sich der Ständige Rat erstmals am 27. September mit den päpstlichen Richtlinien befassen.