Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Tschetschenien

"Lupenreine Demokratie" vor Gericht

Russland ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in zahlreichen Fällen wegen Tötungen in Tschetschenien verurteilt worden. Die Straßburger Richter sahen es in den am Donnerstag ergangenen Urteilen als erwiesen an, dass Russland in 24 Fällen das Recht auf Leben der Betroffenen verletzt habe. Alle Opfer waren als Zivilisten im Jahr 2000 bei russischen Militäroperationen in Tschetschenien getötet worden.

 (DR)

Der Menschenrechtsgerichtshof sprach den Hinterbliebenen Schmerzensgeld von zusammen mehr als 410.000 Euro zu.

In mindestens einem Fall sei das Opfer vor seinem gewaltsamen Tod misshandelt oder gefoltert worden, urteilten die Richter.
Russland wurde auch schuldig gesprochen, in den Todesfällen nicht ausreichend ermittelt zu haben. Die Behörden hätten keinerlei Erklärungen geliefert, mit denen sich die massive Gewaltanwendung der russischen Militärs rechtfertigen ließe. Der Menschenrechtsgerichtshof kritisierte zudem, dass die Angehörigen nicht ausreichend Möglichkeit hatten, vor den russischen Gerichten ihre Anliegen zu vertreten.