Kabinettsentwurf zur Privatisierung der Bahn

Hintergrund:

Das Bundeskabinett hat am Dienstag den Gesetzentwurf zur Privatisierung der Deutschen Bahn beschlossen. In einem ersten Schritt kann laut Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bis Ende 2008 ein Anteil, "der unter oder um die 25 Prozent liegt", in private Hände gehen. Insgesamt können bis zu 49 Prozent privatisiert werden. Mehr ist aus Verfassungsgründen nicht möglich: Der Bund muss laut Grundgesetz ein Schienennetz aufrecht erhalten.

 (DR)

Der Entwurf sieht zudem vor, die so genannte Sicherungsübertragung der Eisenbahninfrastruktur, also des rund 34 000 Kilometer langen Netzes, an die Bahn auf 15 Jahre zu begrenzen. Die Bahn AG darf während dieser Zeit das Netz zwar bewirtschaften und bilanzieren. Der Bund bleibt aber juristischer Eigentümer. Er wird wie bislang jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro für Investitionen zum Erhalt und Ausbau des Netzes bereit stellen.

Nach Ablauf der 15 Jahre steht dieses Konstrukt dann auf dem Prüfstand: Der Bundestag muss über eine Verlängerung entscheiden. Wird dieser nicht zugestimmt, steht der Bahn ein dreijähriger Abwicklungszeitraum zu.

Die Frage, ob die Teilprivatisierung über einen Börsengang oder einen Anteilsverkauf an private Investoren erfolgt, lässt der Gesetzentwurf bisher offen. Dem Entwurf, von dessen Umsetzung sich Tiefensee eine Verbesserung für den Wettbewerb im Schienenverkehr erhofft, müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.