Merkel schließt Änderung des Stammzellgesetzes nicht aus

Stammzellgesetz auf der Kippe?

In der Debatte um die Stammzellforschung schließt Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Änderung des Stammzellgesetzes von 2002 nicht aus. Auf die Frage von Journalisten, ob die derzeit geltende Stichtagsregelung zur Forschung an embryonalen Stammzellen geändert werden solle, sagte sie am Mittwoch in Berlin, sie schließe das "nicht völlig aus". Eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes von 1990 lehnte die Kanzlerin allerdings kategorisch ab.

 (DR)

Das Gesetz verbietet jede verbrauchende Embryonenforschung in Deutschland und verhindert damit auch, dass menschliche embryonale Stammzellen in der Bundesrepublik hergestellt werden dürfen. Nach dem Stammzellgesetz dürfen deutsche Wissenschaftler stattdessen vor dem 1. Januar 2002 im Ausland hergestellte Stammzellen importieren.

Die Bundeskanzlerin verwies auf die anhaltende Diskussion und die am Montag vorgelegte letzte Stellungnahme des Nationalen Ethikrates, der sich zu einer Verlegung oder Abschaffung des Stichtags kontrovers geäußert hatte. Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) werde zu der Frage einen Vorschlag machen und führe dazu derzeit "die notwendigen Gespräche".

Der Ethikrat hatte sich mehrheitlich für eine deutliche Liberalisierung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hatte im vorigen Herbst zum wiederholten Male eine entsprechende Forderung vorgelegt. Seitdem dauert die Debatte darüber an. Anfang Juli plädierten in der Frage, bei der nicht nach Fraktionslinie entschieden wird, erstmals wichtige SPD-Fachpolitiker für eine einmalige Änderung des Stichtages. In der Union gibt es unterschiedliche Lager und noch keine erkennbare Mehrheitslinie. Die evangelische Kirche plädiert in ihrer Spitze für eine Änderung des Stichtages, die katholische Kirche wendet sich entschieden gegen eine Aufweichung der geltenden Regelungen.