Jürgen Becker darf Erzbischof nicht "Hassprediger" nennen - Willibert Pauels im domradio-Interview

Wo Satire ihre Grenzen hat

Laut Einstweiliger Verfügung darf der Kölner Kabarettist Jürgen Becker Kardinal Joachim Meisner nicht mehr als "Hassprediger" bezeichnen. Generalvikar Dr. Dominik Schwaderlapp erklärte für das Erzbistum: "Bei allem Respekt vor dem Recht auf freie Meinungsäußerung gibt es Grenzen des Anstands und der Ehre, die nicht überschritten werden dürfen." Was sagt dazu Willibert Pauels, unser "Bergischer Jung" und Freund von Jürgen Becker? Er ist Diakon und ein Kabarettist, der zu gerne über Kardinal und Papst Witze macht - aber auch weiß, wann es eine Pointe nicht wert ist, andere zu verletzen.

 (DR)


Paulus bezieht eindeutig Stellung, zwar wisse jeder, der Becker kenne, dass dieser "ein unglaublich liebenswürdiger Kerl" sei. Aber was er in Bezug auf Meisner gesagt habe, sei "inhaltlich so was von daneben und so was von absurd".

Ein ganz hohes Wort sei die Freiheit der Satire und eine Satire lebe natürlich auch von Respektlosigkeit, aber "die Grenze ist immer da, wenn ich jemanden in seiner Würde wirklich tief verletzte und wenn ich die Unwahrheit sage. In diesem Fall ist es ein bisschen beides."
Willibert, der seit vielen Jahren mit seinem Programm über Gott, Papst, Kardinal und die Welt durchs Rheinland tourt und auch die domradio-Hörer seit Sendestart mit seinem "Wort zum Samstag" erfreut, bestätigt, dass er, anders als Becker, "nie Contra von der Funktionärsebene bekommen" habe. Sondern eher von "Gläubigen, die furchtbar ängstlich sind und sagen 'Das darf man nicht'" In diesem Punkt hätten sie unrecht.

Schwaderlapp: Katholiken beleidigt
Der Generalvikar betont, hier werde nicht nur der Kardinal beleidigt, sondern in der Herabsetzung eines ihrer höchsten Repräsentanten auch die Gemeinschaft der Katholiken selbst. Man habe sich zu juristischen Schritten entschlossen, um das Amt und die Person des Erzbischofs von Köln vor Verunglimpfung zu schützen.

In einem Interview, das am 15. Juni 2007 in der Kölner Tageszeitung "Express" erschienen war, hatte Becker auf die Frage nach seiner Meinung zum geplanten Moscheebau und mit Blick auf Kardinal Meisner gesagt: "In Köln kann man keinen Moslem dazu ermuntern, Katholik zu werden. Denn von einem Hassprediger zum anderen zu wechseln, bringt nichts."

Mit seinem Beschluss folgte das Gericht der Auffassung des Anwalts des Erzbistums, wonach diese Aussage eine Beleidigung und ein Angriff auf die Ehre des Kardinals sei. Unter "Hasspredigern" verstehe man Personen, die unter religiöser Verbrämung volksverhetzende Aktivitäten entfalteten und zu Gewalt aufriefen. In diesem Sinn werde der Begriff insbesondere in den Medien verwendet.

Im Gegensatz dazu habe Kardinal Meisner sich mit Blick auf den interreligiösen Dialog und die Beziehungen zu den Muslimen wiederholt für gegenseitigen Respekt eingesetzt, betonte ein Bistumssprecher weiter.

Das Gericht hat angeordnet, dass Becker seine Aussage nicht wiederholen darf. Hält er sich nicht daran, droht ihm die Verhängung eines Ordnungsgelds bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

Die Einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Regelung. Die Gegenseite kann dagegen Widerspruch einlegen, was zu einem Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung führen würde, oder sie kann eine Unterlassungserklärung abgeben und damit die Angelegenheit erledigen.