Benedikt XVI. reformiert Regeln für Papstwahl

Weg zum höchsten Amt noch schwieriger

Benedikt XVI. hat die Regeln für eine Papstwahl verändert. Demnach ist künftig eine Zwei-Drittel-Mehrheit unbedingt erforderlich. Bislang reichte nach 34 Wahlgängen ohne klare Mehrheit eventuell auch schon die absolute Mehrheit. Die am Dienstag vom Papst veröffentlichte Verfügung, ein so genanntes Motu Proprio, verändert die von Johannes Paul II. im Jahr 1996 erlassenen Regeln.

 (DR)

Diese waren eingeführt werden, um theoretisch denkbare, sehr lange Papstwahl-Versammlungen zu verhindern, wie es sie in der Kirchengeschichte mehrfach gab.

Benedikt XVI. ordnete nun an, dass die Papstwähler im Falle von
34 Wahlgängen ohne Sieger zu einer Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der bis dahin höchsten Stimmenzahl übergehen sollen. Diese beiden dürften dann an der weiteren Abstimmung nicht mehr teilnehmen. Die bisher maßgebliche Konstitution zur Papstwahl ("Universi dominici gregis") sah auch die Möglichkeit einer Wahl mit absoluter Mehrheit oder den Übergang zu einer Stichwahl - ebenfalls mit absoluter Mehrheit - vor.

Schon vor dem letzten Konklave vom April 2005 war Kritik an dieser Norm laut geworden, da sie Spielraum für taktische Steuerungen des Wahlvorgangs enthalte. Denn theoretisch wäre es möglich, mit Sperrminoritäten einen Wahlausgang zu verschleppen, bis eine Wahl mit absoluter Mehrheit möglich ist.

Bei erfolgloser Abstimmung beten
Die Regeln zu einer Papstwahl sind im Laufe der Jahrhunderte von den Päpsten immer wieder verändert und überarbeitet worden. Nach der von Johannes Paul II. erlassenen Wahlordnung sind ab Beginn des Konklaves jeweils zwei Wahlgänge vormittags und zwei Wahlgänge nachmittags angesetzt. Ist nach drei Tagen noch keine Entscheidung gefallen, soll ein Tag des Gebetes und der Reflexion eingelegt werden. Bleiben drei weitere Tage mit zwölf weiteren Wahlgängen erfolglos, soll erneut ein Gebetstag eingelegt werden - und nochmals nach drei weiteren ergebnislosen Tagen.

Nach 34 erfolglosen Wahlgängen sahen die nun von Benedikt XVI.
überholten Regeln vor, dass die Kardinäle über das weitere Vorgehen beraten sollten: Sie hatten die Möglichkeit, entweder nach dem bisherigen Modus fortzufahren oder sich auf eine absolute Mehrheit zu verständigen oder zu einer Stichwahl überzugehen. Erstere beide Möglichkeiten sind künftig abgeschafft. Allein in einer Stichwahl kann, stets mit Zwei-Drittel-Mehrheit, ein neues Oberhaupt der katholischen Kirche bestimmt werden.