Abgeordneten-Bündnis legt neue Regelung für Patientenverfügung vor

Uneingeschränkte Patienverfügung?

Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall einer schwer wiegenden Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen. Im Kern streitet die Politik darum, wie weit Ärzte und Angehöre an Verfügungen gebunden sind, die nicht mehr äußerungsfähige Patienten vorab verfasst haben. Bundesweit gibt es nach Schätzungen bereits bis zu sieben Millionen Verfügungen.

 (DR)

Eine große Gruppe von Abgeordneten aus SPD, FDP, Linkspartei und Grünen drängt auf eine gesetzliche Regelung zur uneingeschränkten Gültigkeit von Patientenverfügungen. Joachim Stünker (SPD), Michael Kauch (FDP), Luc Jochimsen (Linke) und Jerzy Montag (Grüne) legten am Dienstag in Berlin einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf vor. Er betont das Selbstbestimmungsrecht und lehnt jede Reichweitenbegrenzung ab.
Die Parlamentarier wollen den Entwurf formell nach der Sommerpause in den Bundestag einbringen. Nach eigenen Angaben wähnen sie jeweils die Mehrheit oder deutliche Mehrheit ihrer Fraktionen hinter sich.

Ausdrücklich wird nun betont, dass jeweils der aktuelle Wille eines Patienten zu berücksichtigen ist. Das kann nach Experteneinschätzung beispielsweise mit Blick auf Demenzpatienten von Bedeutung sein. Auch sind mehr Möglichkeiten für Angehörige vorgesehen, in Entscheidungsprozesse eingebunden zu sein.

Konkurrenz von drei Gesetzentwürfen
Neben diesem Konzept gibt es bislang zwei weitere Gesetzentwürfe, die beide aus der Union kommen und die bisher lediglich von wenigen Abgeordneten anderer Fraktionen unterstützt werden. Die Vorlage des Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sieht eine eingeschränkte Verbindlichkeit von Verfügungen vor; danach sollen Behandlungsabbrüche nur bei tödlichem Krankheitsverlauf erlaubt sein.

Die Unions-Gesundheitsexperten Hans Georg Faust (CDU) und Wolfgang Zöller (CSU) stellten kürzlich einen "Dritten Weg" vor: Demnach wären Verfügungen zwar in jedem Fall verbindlich, Arzt und Betreuer müssten aber in jedem Einzelfall prüfen, ob der schriftlich fixierte Wille mit dem aktuellen Zustand des nicht äußerungsfähigen Kranken übereinstimmt. Im Parlament gibt es zudem eine derzeit zahlenmäßig nicht zu bestimmende Gruppe, die jeder gesetzlichen Regelung skeptisch gegenüber steht.

Zügiges Verfahren nötig
Die Deutsche Hospiz-Stiftung forderte ein zügigeres Vorgehen aller Abgeordneten. Sie sollten das Gesetzgebungsverfahren noch vor der Anfang Juli beginnenden Sommerpause starten. Defizite sieht die Stiftung auch beim überarbeiteten Stünker-Entwurf in der Frage der Aufklärung und Beratung der Patienten.

Im März hatte sich der Bundestag in einer dreieinhalbstündigen Aussprache grundsätzlich mit dem Thema befasst. Anlass für die seit Jahren andauernde politische Debatte ist vor allem ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom März 2003, das die generelle Geltung von Patientenverfügungen in Frage gestellt hatte.