Abgeordnete beschließen Gesetz zum Nichtraucherschutz

Zigaretten aus im Bundestag

Rauchen ist ab September in öffentlichen Einrichtungen des Bundes und öffentlichen Verkehrsmitteln verboten. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete am Freitag der Bundestag in Berlin mit den Stimmen der großen Koalition und der Links-Fraktion. Ausnahmen gibt es dennoch weiterhin

 (DR)

Verstoß: Ordnungswidrigkeit
Damit darf vom 1. September an in allen Bundesbehörden, Gerichten, bundesunmittelbaren Anstalten und Stiftungen sowie öffentlichen Verkehrsmitteln einschließlich Taxis und auf Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden.

Von dem Verbot sind auch Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht und Bundespräsidialamt betroffen. Es gilt "auch in Räumen, die nur von einer Person als Arbeits- und Dienstraum genutzt werden".

Besonders gekennzeichnete Raucherräume
In den Bundeseinrichtungen dürfen allerdings besonders gekennzeichnete Raucherräume eingerichtet werden, "wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht". In einer Verordnungsermächtigung soll beschrieben werden, wie die Räume beschaffen sein sollen.

Für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit steigt das Mindestalter ab September von 16 auf 18 Jahre. Zigarettenautomaten müssen bis Anfang 2009 entsprechend umgerüstet werden.

Zustimmung des Bundesrates noch erforderlich
Um Angestellten künftig leichter einen rauchfreien Arbeitsplatz zu garantieren, soll zudem die Arbeitsstättenverordnung erweitert werden. Danach sollen Arbeitgeber "soweit erforderlich" für ihre Betriebe "ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot" erlassen können.

Ausnahmen werden nur dort erlaubt, wo es "baulich abgetrennte" Nebenräume gibt. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Länderkammer wird sich voraussichtlich am 6. Juli mit der Vorlage befassen.