Gewebegesetz kurz vor Abstimmung im Bundestag erneut geändert

Knochenmarkspende eingegrenzt

Nach erneuten kurzfristigen Änderungen hat der Bundestags-Gesundheitsausschuss dem Entwurf des Gewebegesetzes mit der Koalitionsmehrheit zugestimmt. Eine Knochenmarkentnahme von nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen ist nun doch nicht mehr vorgesehen. Die Fraktionen der FDP und Linken hätten sich am Mittwoch im Ausschuss enthalten, die Grünen die Vorlage abgelehnt, teilte die Bundestagspressestelle am Mittwoch in Berlin mit. Am späten Donnerstagabend steht das Gesetz im Bundestag zur Verabschiedung an.

 (DR)

Zudem billigte der Ausschuss laut Parlaments-Pressestelle einstimmig einen Antrag von Union und SPD, der das Bundesgesundheitsministerium auffordert, dem Parlament im nächsten Jahr über die Erfahrungen mit dem Transplantationsgesetz von 1997 zu berichten.

Das Gewebegesetz regelt den Umgang mit menschlichen Zellen und Geweben wie Augenhornhäuten und Herzklappen. Es soll eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 2004 umsetzen. Nach breiter Kritik bei einer Anhörung im März hatte die Koalition ihren Entwurf in den vergangenen Wochen überarbeitet. Organspende und -transplantation sollen weiterhin Vorrang vor der Entnahme nur einzelner Teile von Organen und Geweben haben. Mit Blick auf die Knochenmarkspende bei einer minderjährigen Person wird nun eine Begrenzung auf Verwandte ersten Grades festgeschrieben.

Die FDP kritisierte, dass mit der Regelung bei nichteinwilligungsfähigen minderjährigen Personen der familiäre Einzelfall nicht berücksichtigt werde. Die Vorgaben seien überzogen und entsprächen nicht der notwendigen Abwägung, erklärte der Gesundheitspolitiker Michael Kauch. Die umfassende Überarbeitung des Gesetzentwurfs, die erhebliche Verbesserungen gebracht habe, bewertete er als Niederlage für Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD).

Auch die Unions-Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe und Annette Widmann-Mauz (beide CDU) sprachen von praxisgerechten Verbesserungen. Hüppe begrüßte, dass auf Knochenmarkspenden nichteinwilligungsfähiger Erwachsener verzichtet werde. Sonst entstünde der Eindruck, solche Personen seien verfügbarer als andere.

Die katholische Kirche und die Lebenshilfe hatten noch am Dienstag deutliche Kritik an dem Gesetzentwurf geäußert und dabei vor allem die Einbeziehung von nichteinwilligungsfähigen Personen in das Gesetz als mögliche Knochenmarkspender zurückgewiesen.