Stichwort: Glaubenskongregation

Die älteste Kurienbehörde

Die Glaubenskongregation ist die älteste und in dogmatischen Fragen bis heute die höchste vatikanische Kurienbehörde. 1542 unter Papst Paul III. als "Kongregation der Römischen und Universalen Inquisition" ins Lebens gerufen, sollte sie nach der Reformation den katholischen Glauben rein erhalten, die Kirche gegen Häresien verteidigen, Glaubensverstöße untersuchen und gegebenenfalls bestrafen. 1908 wurde die Inquisitions-Kongregation zum "Heiligen Offizium".

 (DR)

Der Konzilspapst Paul VI. gab ihr 1965 den heutigen Namen und stellte klar, dass die "Kongregation für die Glaubenslehre" die kirchliche Lehre und Moral nicht nur gegen Verirrungen schützen und verteidigen, sondern fördern, vertiefen und durch positive Studien anregen soll. Dazu gehört, dass die Behörde auf neue Fragen wie Evolutionslehre, Gentechnologie oder Embryonenforschung neue Antworten aus dem Glauben finden soll. Der sachlichen Vertiefung und Vorbereitung päpstlicher Lehrschreiben dienen auch die zugeordnete Internationale Theologenkommission sowie die Bibelkommission.

Geleitet wird die Glaubenskongregation mit ihren rund 30 Mitarbeitern von einem Präfekten - von 1981 bis 2005 Kardinal Joseph Ratzinger, seither vom US-amerikanischen Kardinal William Joseph Levada. Organisiert ist die Arbeit in mehreren Abteilungen. Im Mittelpunkt steht die Sektion für Lehrfragen.
Dort werden die wichtigsten theologischen Veröffentlichungen aus den verschiedenen Ländern gelesen und auf ihre Vereinbarkeit mit der katholischen Lehre untersucht. Eine weitere Sektion befasst sich mit Disziplinarfragen, mit Delikten gegen den Glauben, der Moral und den Sakramenten. Dort laufen auch alle Berichte über Erscheinungen, Visionen oder übernatürliche Phänomene zusammen. Eine weitere Abteilung befasst sich mit Spezialfällen bei der Ehe-Annullierung.

Lange galt die römische Glaubensbehörde als das oberste Kurienamt. Seit der Kurienreform von 1988 sind alle Vatikan-Kongregationen im Prinzip gleichrangig. Allerdings müssen alle übrigen Ämter ihre Publikationen erst der Glaubenskongregation zur Genehmigung vorlegen, so weit sie Glaubens- und Sittenfragen berühren. 1997 gab sich das Gremium eine neue "Ordnung für die Lehrüberprüfung". Darin wird ein Anhörungsverfahren festgelegt, dem gemäß die Kongregation einen theologischen Autor zu Korrekturen irriger Ansichten mahnt oder gegebenenfalls Strafen verhängt.