Kirchen erkennen Taufen wechselseitig an

Taufe - Zeichen der Einheit aller Christen

Die beiden großen Kirchen und neun weitere Kirchen haben sich auf einen Text zur wechselseitigen Anerkennung der Taufen ihrer Mitglieder geeinigt. Kardinal Karl Lehmann und Bischof Wolfgang Huber unterzeichnen zusammen mit Vertretern von neun weiteren Kirchen am 29. April in Magdeburg eine förmliche Vereinbarung.

 (DR)

Seit rund drei Jahrzehnten gibt es den Angaben zufolge in Deutschland einzelne regionale Vereinbarungen zwischen evangelischen Landeskirchen und katholischen Diözesen zur Taufanerkennung. Eine Vereinbarung auf der Ebene der EKD oder der Bischofskonferenz gab es bisher nicht.

Im Mai 2002 regte der für Ökumene zuständige Kurienkardinal Walter Kasper entsprechende Vereinbarungen an. Die deutschen Bischöfe griffen diese Initiative auf. Eine Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland, der Evangelisch-methodistischen Kirche und der Altkatholiken angehörten, bereitete den Text vor.

Taufe ist einmalig und unwiederholbar
Darin heißt es: "Als ein Zeichen der Einheit aller Christen verbindet die Taufe mit Jesus Christus, dem Fundament dieser Einheit. Trotz Unterschieden im Verständnis von Kirche besteht zwischen uns ein Grundeinverständnis über die Taufe. Deshalb erkennen wir jede nach dem Auftrag Jesu im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Zeichenhandlung des Untertauchens im Wasser bzw. des Übergießens mit Wasser vollzogene Taufe an und freuen uns über jeden Menschen, der getauft wird. Diese wechselseitige Anerkennung der Taufe ist Ausdruck des in Jesus Christus gründenden Bandes der Einheit (Epheser 4,4-6). Die so vollzogene Taufe ist einmalig und unwiederholbar."

Historischer Ort
Die Unterzeichnung findet an einem symbolträchtigen Ort statt, nämlich an einem auf Kaiser Otto den Großen (936-973) zurückgehenden Taufstein im Magdeburger Dom. Er ist aus Porphyr geschaffen, der ausschließlich für Herrscherbilder des Kaisers verwendet werden durfte. Der Taufstein war schon zu einer Zeit in Gebrauch, als Ost- und Westkirche noch nicht durch das Schisma von 1054 getrennt waren.

Die elf Unterzeichner
Unterzeichner des Dokumentes sind folgende Kirchen:
Äthiopisch-Orthodoxe Kirche; Arbeitsgemeinschaft Anglikanisch-Episkopaler Gemeinden in Deutschland; Armenisch-Apostolische Orthodoxe Kirche in Deutschland; Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen; Evangelische Brüder-Unität - Herrnhuter Brüdergemeine; Evangelische Kirche in Deutschland; Evangelisch-methodistische Kirche; Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland; Orthodoxe Kirche in Deutschland; Römisch-Katholische Kirche; Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche.
Andere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) schlossen sich der Vereinbarung nicht an.