Bund beschließt Vorratsspeicherung für Telefon- und Internetdaten

Große Festplatten vonnöten

Telefon- und Internetverbindungsdaten in Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig ein halbes Jahr gespeichert werden können. Das sieht ein vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossener Gesetzentwurf vor, der nach Angaben von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) zugleich die Anwendungsbereiche für mögliche Telefonüberwachungen neu regelt. So könne künftig in Verdachtsfällen von Korruption, Menschenhandel oder Kindesmissbrauch abgehört werden.

 (DR)

Zypries betonte, mit der Neuregelung verbunden sei ein besserer Grundrechteschutz des Bürgers. So werde es künftig eine generelle Benachrichtigung geben, wenn eine Abhöraktion beschlossen worden sei. Nur in Fällen schwerer Kriminalität, die einen solchen Hinweis ausschließt, soll es erst eine nachträgliche Information geben. Ferner sollen gewonnene Kenntnisse aus dem privaten Lebensbereich gelöscht werden. Zudem wird Zypries zufolge der Richtervorbehalt gestärkt, also die Möglichkeit zur Ablehnung des Antrages der Strafverfolgungsbehörden.

Die Ministerin wies zugleich Kritik zurück, wonach der Staat unangemessen viele Daten sammle. Gespeichert würden nur Informationen über Verbindungen, also "wer mit wem, wann und von wo aus telefoniert habe". Sie fügte hinzu: "Es geht nicht darum, dass der Inhalt gespeichert wird." Auch würden weder Gerätekennung noch Bewegungsbilder gespeichert, eine geografische Beobachtung der Betroffenen per gespeicherter Daten sei also nicht möglich. Festgehalten sei zudem, dass die Daten nur auf richterliche Anordnung eingesehen werden können.