Seligsprechungsverfahren für Papst Johannes Paul II.: Akten werden zum zweiten Todestag dem Vatikan übergeben

Die erste Hürde ist genommen

Das kirchliche Seligsprechungsverfahren für Papst Johannes Paul II. hat die erste Hürde genommen. Am kommenden Montag, dem zweiten Todestag des polnischen Papstes, werden die vom Bistum Rom zusammengetragenen Akten zur weiteren Prüfung an den Vatikan übergeben, wie der Leiter des Verfahrens, Slawomir Oder, am Dienstag vor Journalisten in Rom betonte. Zu der feierlichen Übergabe in der Lateranbasilika wird auch die französische Ordensschwester erwartet, die auf Fürsprache des verstorbenen Papstes von ihrer Parkinson-Erkrankung geheilt worden sein soll.

 (DR)

Ein solches anerkanntes Wunder ist Bedingung für eine Seligsprechung, mit der die katholische Kirche festhält, dass eine verstorbene Person vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat.
In einem nächsten Schritt kann eine Heiligsprechung und damit eine Empfehlung der weltweiten Verehrung folgen.

Oder dämpfte Hoffnungen auf eine sofortige Heiligsprechung von Johannes Paul II. "Das Kirchenrecht und die Verfahrenswege müssen respektiert werden", sagte der Geistliche. Ein entsprechender Vorschlag des Krakauer Kardinals Stanislaw Dziwisz habe nur dessen persönlichen Wunsch ausgedrückt.

"Maximale wissenschaftliche Transparenz"
Das Ergebnis der kirchlichen Untersuchung der mutmaßlichen Parkinson-Heilung soll laut Oder am kommenden Sonntag zunächst in Frankreich der geheilten Ordensschwester bekannt gegeben werden.
Die Identität der Frau halten die kirchlichen Stellen geheim. Ob die medizinisch unerklärliche Genesung von der Kirche als Wunder anerkannt wird, muss die vatikanische Heiligsprechungs-Kongregation im nun beginnenden zweiten Verfahrensteil beurteilen. Zugleich werden die ersten Ergebnisse des "Tugendprozesses" über das Leben des polnischen Papstes nochmals geprüft.

Oder hob als Besonderheit hervor, dass Tugend- und Wunderprozess auf diözesaner Ebene praktisch gleichzeitig abgeschlossen wurden. Üblicherweise komme das Verfahren über ein Wunder um einiges langsamer voran als die Prüfung des Lebens eines Kandidaten. Dabei bedeute die ungewöhnliche Schnelligkeit des Verfahrens aber keineswegs einen Mangel an Seriosität.

Das Seligsprechungsverfahren für Johannes Paul II. wurde im Juni 2005 mit einer Sondererlaubnis von Benedikt XVI. eröffnet. Nach dem Kirchenrecht ist eigentlich eine Frist von fünf Jahren nach dem Tod vorgesehen. Zuletzt gab es auch für Mutter Teresa eine Ausnahme, die 2003 seliggesprochen wurde.