amnesty kritisiert im domradio Guantànamo-Tribunal

Alles andere als fair

Im umstrittenen US-Gefangenenlager Guantànamo Bay auf Kuba beginnt das erste Militärtribunal gegen einen terrorverdächtigen Häftling. Weil dafür eine "maßgeschneiderte" Prozessordnung gilt, schlagen Menschenrechtler Alarm. Im domradio-Interview erklärt amnesty-Referent Ferdinand Muggenthaler die Unzulänglichkeiten des Verfahrens.

 (DR)

"Militärkommissionen sind Pseudogerichte"
"Militärkommissionen sind Pseudogerichte - und nicht zu vergleichen mit normalen Gerichten", so Muggenthaler. Sie seien nicht unabhängig, sondern der Arm des Militärs.

Auch die Regeln innerhalb des Gerichts seine alles andere als fair: "Es kann Beweismaterial eingesetzt werden, das unter Zwang zustande gekommen ist oder der Verteidigung und dem Angeklagten gar nicht erst vorliegt."

60 bis 80 Gefangene erwarten Prozesse
Der Australier David Hicks muss sich an diesem Montag als erster von 60 bis 80 Gefangenen vor einem neu eingerichteten Militärtribunal in Guantánamo verantworten. Die Vereinigten Staaten werfen dem 31 Jahre alten Hicks vor, für die Terrororganisation Al Qaida in Afghanistan gekämpft und damit den internationalen Terrorismus unterstützt zu haben.

In der Nacht zum Samstag hatte eine amerikanische Bundesrichterin seinen Eilantrag zurückgewiesen, das Verfahren auszusetzen. Der Fall Hicks falle nicht in ihre Zuständigkeit, begründete Richterin Colleen Kollar-Kotelly die Entscheidung.

Bereits 2004 Anklage vor einem Militärtribunal
Hicks war bereits im Jahr 2004 vor einem Militärtribunal angeklagt worden. Damals wurde die Anklage allerdings wegen eines Gerichtsurteils fallengelassen. Seither hat der amerikanische Kongress das System der Militärgerichte verändert. Denn der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hatte entschieden, dass die Regierung von Präsident George W. Bush nicht die Erlaubnis hat, ausländische Gefangene wegen Terrorismusvorwürfen vor ein eigens geschaffenes System von Militärtribunalen zu bringen.

amnesty fordert von den USA ein ordentliches Gerichtsverfahren oder die Freilassung des Angeklagten.