Mediziner sollen "Pille danach" verweigern dürfen

Vatikan fordert "mutige Verweigerung aus Gewissensgründen"

Mediziner und Pflegepersonal sollten nach Aussage der Päpstlichen Akademie für das Leben aus Gewissensgründen bestimmte Handlungen verweigern können. Das gelte in Situationen, in denen die Pflicht zum Lebensschutz mit professionellen Anforderungen kollidiere, heißt es in einer am Wochenende veröffentlichten Erklärung des Wissenschaftlergremiums. Für Mediziner und Pfleger, Apotheker, Verwaltungspersonal, Richter und Parlamentarier sei in gewissen Fällen eine "mutige Verweigerung aus Gewissensgründen" geboten.

 (DR)

Die Mitglieder der von Erzbischof Elio Sgreccia geleiteten Akademie forderten eine entsprechende Erweiterung des Artikels über Gewissensfreiheit in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948. Eine Verweigerung aus Gewissensgründen müsse vor jeglicher Diskriminierung in den Bereichen der Arbeit, der Erziehung und des Bezugs staatlicher Leistungen geschützt werden.

Pille danach
Ausdrücklich ging die Erklärung auf die so genannte "Pille danach" ein, die die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindert. Insofern diese Präparate eine abtreibende Wirkung hätten, müssten alle, die die Anwendung solcher Mittel verantworteten, von einer moralisch begründeten Verweigerung Gebrauch machen. Die Pflicht zur Verweigerung bestehe auch bei "jeder medizinischen Maßnahme oder Forschung, die eine Zerstörung menschlichen Lebens vorsieht". Weiter beklagt die Akademie eine "zerstörerische Bresche der Straffreiheit", etwa wenn das Lebensrecht in bestimmten Fällen außer Kraft gesetzt werde.

Die Erklärung der Akademie für das Leben ist das Ergebnis von Beratungen der 13. Vollversammlung des 1994 von Papst Johannes Paul II. ins Leben gerufenen Wissenschaftsgremiums. Dieses hatte am 23. und 24. Februar auch eine internationale Tagung mit dem Titel "Das christliche Gewissen im Dienst des Rechts auf Leben" im Vatikan organisiert.