Bleiberechts-Kompromiss wird nur wenig verändert

Wann dürfen Ausländer bleiben?

Auch der Bleiberechts-Streit war Thema des Koalitionsgipfels im Kanzleramt. Die rund 180 000 Ausländer, die seit mehr als sechs Jahren in Deutschland leben, sollen ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, wenn sie Arbeit finden. Die Zustimmung der Länder ist aber unsicher.
Diese "sehr kleinlichen Verhandlungen" seien eine "zermürbende Zerstörung des Integrationspotenzials" der betroffenen Menschen, verurteilt der Migrationsforscher Prof. Michael Bommes die endlosen Verhandlungen der Politik im domradio Interview. Insbesondere die Kinder bräuchten eine Perspektive.

 (DR)

Niedersachsen pocht nach wie vor auf Korrekturen an der Vereinbarung der großen Koalition zum Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) drohte am Dienstag mit einem Nein im Bundesrat für den Fall, dass es keine Änderungen am derzeitigen Entwurf gibt. Er betonte im RBB-Inforadio: "Wenn das so bleibt, wie es jetzt ist, ist es nicht zustimmungsfähig." Voraussetzung für ein Daueraufenthaltsrecht müsse der Nachweis eines Arbeitsplatzes sein.

SPD-Chef Kurt Beck und Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) hatten nach dem Treffen der Koalitionsspitzen im Kanzleramt mitgeteilt, dass der Kompromiss in seiner Substanz erhalten bleibe. Das Bundeskabinett solle Ende März einen Gesetzentwurf beschließen. Bis dahin soll eine kleine Runde von Koalitionspolitikern in einer Detailfrage noch eine Lösung suchen. Laut Kauder geht es darum, dass Arbeitssuchende unter den geduldeten Ausländern nicht in den Genuss der sozialen Sicherungssysteme kommen sollen.

Bundeseinheitliche Lösung gesucht
Die Staatsministerin für Integration, Maria Böhmer (CDU), fordert eine schnelle Lösung im Streit um das Bleiberecht für Ausländer. "Die vielen gut integrierten Geduldeten brauchen eine sichere Perspektive für ihren Aufenthalt in Deutschland. Dazu gehört, dass sie durch ihre eigene Arbeit ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Dies soll durch die geplante bundesgesetzliche Regelung zum Bleiberecht ermöglicht werden", betonte Böhmer. Die Integrationsbeauftragte erinnerte daran, dass die Länder-Innenminister selbst im November vergangenen Jahres im Zuge ihres Beschlusses zum Bleiberecht eine bundeseinheitliche Regelung vorgeschlagen hatten.

Kompromiss der Koalition in den Ländern umstritten
Der zwischen Union und SPD im letzten Jahr mühsam gefundene Kompromiss sieht im Kern vor, rund 180.000 Ausländern, die seit mehr als sechs Jahren in Deutschland leben, ein dauerhaftes Bleiberecht einzuräumen, wenn sie Arbeit haben oder finden. Einige Innenminister der CDU/CSU verweigerten dem Kompromiss aus Berlin jedoch ihre Zustimmung.

Schon vor dem Koalitionsgipfel hatte der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) seine Partei dazu aufgerufen, sich mit der SPD auf eine Bleiberechtsregelung für geduldete Ausländer zu einigen. Schönbohm räumte ein, dass die CDU bei den Verhandlungen auf Bundesebene in zwei gravierenden Punkten zu Kompromissen gezwungen war. So werde die Aufenthaltserlaubnis erteilt, auch wenn der Betroffene noch keine Arbeit aufgenommen habe. Zudem sei der Stichtag für die Ausreisepflicht auf Dezember 2009 verschoben worden.

Nachzugsalter wird abgehoben
"Aber wir haben auch was dazu gewonnen", hob der Innenminister hervor. Beispielsweise werde das Nachzugsalter für Ehefrauen angehoben, sie müssten zudem Deutschkenntnisse nachweisen. Außerdem könnten künftig Sanktionen gegen Integrationsverweigerer erlassen werden, und es gebe Verbesserungen bei der Terrorbekämpfung. Damit würden Forderungen der CDU umgesetzt.