Recht auf informelle Selbstbestimmung verletzt

Heimliche Vaterschaftstests bleiben rechtswidrig

Heimliche Vaterschaftstests dürfen auch künftig vor Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht Dienstag entschieden. Dadurch würde das Recht des betroffenen Kindes auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, hieß es zur Begründung. Der Gesetzgeber müsse aber bis Ende März 2008 neue Bestimmungen zur erleichterten Überprüfung der Vaterschaft erlassen, urteilten die Richter.
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 (DR)

Die Mutter habe zwar auch ein Persönlichkeitsrecht, selbst darüber zu befinden, ob und wem sie Einblick in ihr Geschlechtsleben gibt. Die Klärung der Abstammung des Kindes stelle jedoch keinen unzulässigen Eingriff in dieses Persönlichkeitsrecht dar, so die Karlsruher Richter.

Der Erste Senat verwarf damit die Verfassungsbeschwerde eines Mannes, der seine Klage zur Anfechtung der Vaterschaft auf ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten gestützt hatte und damit vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert war. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte er eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts geltend gemacht.

Der Gesetzgeber habe es unterlassen, "einen Verfahrensweg zu eröffnen, auf dem das Recht auf Kennnis der Abstammung in angemessener Weise geltend gemacht und durchgesetzt werden kann", ohne dass daran zwingend weitere rechtliche Folgen geknüpft werden wie in bisherigen Vaterschafts-Anfechtungsverfahren. Bis zum 31. März 2008 müsse ein geeignetes Verfahren geschaffen werden.

Bereits bei der Verhandlung im November hatte Bundesjustizministerium Brigitte Zypries (SPD) die Einbringung eines Gesetzesentwurfs angekündigt. Darin sollen die Anforderungen für die Eröffung von Vateranfechtungsklagen gesenkt werden. Zugleich soll dafür gesorgt werden, dass der Vater sich nicht unbedingt von seinem Kind lossagen muss, um seine Vaterschaft überprüfen lassen zu können.

Der Kläger hatte nach der Geburt seiner Tochter im Jahr 1994 zwar zunächst die Vaterschaft anerkannt, dann aber 2002 einen heimlichen Vaterschaftstest eingeholt. Dazu ließ er einen angeblich von dem Mädchen ausgespuckten Kaugummi und eine Speichelprobe von sich in einem privaten Labor analysieren, ohne Wissen und Zustimmung von Mutter und Kind. Die Untersuchung ergab, dass er nicht der biologische Vater des Kindes sein konnte. Seine auf dieses Gutachten gestützte Vaterschaftsanfechtungsklage war aber vom Amtsgericht Hildesheim, dem Oberlandesgericht Celle und dem BGH abgewiesen worden.

Reaktionen
Es widerstrebe dem Rechts- und Gerechtigkeitsgefühl, diejenigen massenweise zu kriminalisieren, die durch Vaterschaftstests Gewissheit suchten. Männer sollten genauso sicher wie Frauen wissen dürfen, ob ein Kind von ihnen abstammt, betonte der saarländische Justizminister Josef Hecken (CDU).

Ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests nimmt nach Auffassung des Ministers eine Zerschlagung familiärer Strukturen bewusst in Kauf. Als Alternative zu einem heimlichen Test gebe es nämlich nur die offizielle Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht. "Das führt meist zu einer offenen Konfrontation der Partner und beschädigt ohne Not die Bindungen innerhalb der Familie", sagte Hecken. Eine vertrauensvolle Beziehung zum Wohle des Kindes sei dann kaum mehr möglich, auch wenn die Abstammung vom Vater durch den Test bestätigt werde.

Geltendes Recht
Nach geltendem Recht können Männer, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, vor Gericht ihre Vaterschaft anfechten. Auch haben die Richter bei einem begründeten Verdacht die Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter einen Vaterschaftstest anzuordnen. Nur heimliche Tests werden nicht akzeptiert.