Kardinal Wetter unterstützt seinen Kölner Amtskollegen Meisner in der Frage der multireligiösen Feiern

"Hätte genauso gehandelt"

In der Deutschen Bischofskonferenz gibt es nach den Worten des Münchner Kardinals Friedrich Wetter keine grundlegenden Meinungsverschiedenheiten zu multireligiösen Feiern. Die kritisierten Richtlinien des Kölner Kardinals Joachim Meisner bezeichnete Wetter am Freitag als "Klarstellung", die mit den Äußerungen der deutschen Bischöfe und der Päpste auf einer Linie liege. "Auch wenn man nicht den gleichen Verfahrensweg wie in Köln wählen muss, gibt es in der Sache keinen Dissens", so Wetter bei seiner traditionellen Jahrespressekonferenz im Münchner Presseclub.

 (DR)

"Ein religiöser Mischmasch ist keine multireligiöse Feier"
"Kardinal Meisner hat aus seelsorglichen und auch aus pädagogischen Gründen Bedenken gegen multireligiöse Feiern in Kindergärten und Schulen vorgetragen", erklärte der Münchner Kardinal. Dabei sei es Meisner um gottesdienstliche Formen gegangen, die bei jungen Menschen, die in ihrem eigenen Glauben noch nicht gefestigt seien, zu Irritationen führen könnten. "Im Erzbistum München und Freising gibt es solche Feiern nicht. Wenn das der Fall wäre, würde ich sie genauso wie Kardinal Meisner untersagen", betonte Wetter.

Wer multireligiöse Veranstaltungen vorbereite, brauche viel Fingerspitzengefühl, Respekt und fundierte Sachkenntnisse, so Wetter. "Ein religiöser Mischmasch ist keine multireligiöse Feier, und eine Relativierung der eigenen Positionen ist kein Dialog."

Türkeireise gutes Zeichen
Die türkischen Reaktionen auf den Besuch von Papst Benedikt XVI.
bewertete Wetter als gutes Zeichen: "Angesichts mancher eher negativer Signale, die auch aus der islamischen Welt kommen, ist hier eine gewisse Hoffnung auf die Möglichkeit einer friedlichen Entwicklung geweckt worden." Der interreligiöse Dialog dürfe nicht mit falschen Erwartungen befrachtet und überfordert werden.

Fortschritte seien vor allem bei den Menschenrechten und dem Recht auf freie Religionsausübung geboten. Dazu gehöre auch, dass Rechte, die Religionsgemeinschaften auf der Basis der demokratischen Verfassung in Deutschland für sich einforderten, in deren eigenen Kulturkreis zur Geltung kommen müssten.