Stichwort Ehegattensplitting

Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen (zvE) der Ehegatten wird halbiert

Das Ehegattensplitting beschreibt das Verfahren, wie bei zusammen veranlagten Ehegatten die tarifliche Einkommensteuer berechnet wird:Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen (zvE) der Ehegatten wird halbiert (gesplittet), für das halbierte zvE wird die Einkommensteuer nach dem geltenden Einkommensteuertarif berechnet (früher: aus der Grundtabelle abgelesen), die so errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt.

 (DR)

Das Ehegattensplitting beschreibt das Verfahren, wie bei zusammen veranlagten Ehegatten die tarifliche Einkommensteuer berechnet wird:

Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen (zvE) der Ehegatten wird halbiert (gesplittet), für das halbierte zvE wird die Einkommensteuer nach dem geltenden Einkommensteuertarif berechnet (früher: aus der Grundtabelle abgelesen), die so errechnete Einkommensteuer wird verdoppelt.

Dieses Splittingverfahren bewirkt, dass für jeden Ehegatten ein Grundfreibetrag berücksichtigt wird (im Einkommensteuertarif eingearbeitet) dass der Steuersatz mit zunehmendem Einkommen langsamer steigt. Das Splittingverfahren hat nur einen Effekt bei einem progressiven Steuertarif. In einem Steuertarif, der auf einer Einheitssteuer basiert, spielt es keine Rolle, welcher Ehegatte wie viel zum Familieneinkommen beiträgt.