Bundeskabinett beschließt Elterngeld

Entscheidung für Kinder erleichtern

Das Kabinett hat das neue Elterngeld beschlossen. Die Ministerriege unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte am Mittwoch dem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Das vom Bundeskabinett beschlossene Elterngeld soll am 1. Januar 2007 eingeführt werden. Mit der neuen Lohnersatzleistung will die Bundesregierung Väter und Mütter nach der Geburt eines Kindes unterstützen und Einkommensverluste ausgleichen.Ein berufstätiger Elternteil erhält wenn der Bundestag wie erwartet zustimmt, künftig ein Jahr lang 67 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro im Monat, wenn er wegen der Kinderbetreuung im Job pausiert.

 (DR)

Das Kabinett hat das neue Elterngeld beschlossen. Die Ministerriege unter Leitung von Bundeskanzlerin Angela Merkel stimmte am Mittwoch dem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Das vom Bundeskabinett beschlossene Elterngeld soll am 1. Januar 2007 eingeführt werden. Mit der neuen Lohnersatzleistung will die Bundesregierung Väter und Mütter nach der Geburt eines Kindes unterstützen und Einkommensverluste ausgleichen.
Ein berufstätiger Elternteil erhält wenn der Bundestag wie erwartet zustimmt, künftig ein Jahr lang 67 Prozent seines bisherigen Nettoeinkommens, höchstens aber 1.800 Euro im Monat, wenn er wegen der Kinderbetreuung im Job pausiert. Wenn auch der Partner das Kind mindestens zwei Monate betreut, wird das Elterngeld 14 Monate gezahlt. Das Elterngeld ersetzt das bisherige Erziehungsgeld.

Mütter oder Väter, die nicht berufstätig sind, erhalten Elterngeld in Höhe eines Sockelbetrages von 300 Euro im Monat. Diese Summe wird nicht auf andere Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld II angerechnet. Für Arbeitslosengeld-II-Empfänger bringt das Elterngeld Einbußen mit sich. Sie erhalten heute im Regelfall zwei Jahre lang Erziehungsgeld, künftig jedoch nur noch zwölf Monate das Sockel-Elterngeld von 300 Euro.

Alleinerziehende bekommen 14 Monate Elterngeld oder das Mindestelterngeld von 300 Euro, weil sie sich beim Ausstieg aus dem Job nicht mit einem Partner abwechseln können.

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