Was sagt das Gesetz?

Stichwort: Blasphemie

Die Diskussion um die Mohammed-Karikaturen lenkt den Blick zunehmend auch auf den Schutz religiöser Symbole und Glaubensüberzeugungen in Deutschland.

 (DR)

Die Diskussion um die Mohammed-Karikaturen lenkt den Blick zunehmend auch auf den Schutz religiöser Symbole und Glaubensüberzeugungen in Deutschland. Rechtlich regelt der Paragraf 166 des Strafgesetzbuches den Schutz religiöser Überzeugungen vor Beschimpfung.

Gotteslästerung gilt in Deutschland seit 1871 als Straftatbestand. Seit der Strafrechtsreform von 1969 ist der Paragraf 166 StGB jedoch eingeschränkt. Bis dahin war die "Beschimpfung religiöser oder weltanschaulicher Bekenntnisse" das Kriterium. Seitdem ist die Beschimpfung eines religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses nur dann strafbar, wenn sie geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Strafrechtliches Schutzgut ist damit seit 1969 der öffentliche Frieden und nicht mehr das individuelle religiöse oder weltanschauliche Empfinden. Verstöße werden mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafen belegt.

Seit den 70er Jahren gab es immer wieder Debatten um diese Liberalisierung; mehrere Gesetzesinitiativen zu einer Verschärfung scheiterten. Die Kirchen beklagten wiederholt, dass sich diese Bestimmung als wirkungslos erweise, weil sich eine Störung des öffentlichen Friedens nur bei massiven Protestaktionen und Gewalt nachweisen lasse. Unterstützung erhielten die Kirchen meist von der Union sowie Vertretern von Judentum und Islam. Dagegen forderten die Grünen wiederholt eine komplette Abschaffung des Paragrafen, weil er mit der verfassungsrechtlich garantierten Meinungs- und Kunstfreiheit kollidiere.

Quelle: KNA ( Paragraf 166 StGB )