Zölibat

Zölibat: Debatte dauert an / © Katharina Ebel (KNA)
Zölibat: Debatte dauert an / © Katharina Ebel ( KNA )

Das Wort "Zölibat" kommt von dem lateinischen Ausdruck caelebs, was so viel bedeutet wie ehelos. Der Begriff "Zölibat" bezeichnet die von Priestern und Mönchen zahlreicher Religionen geforderte Ehelosigkeit und den Verzicht auf jede Form der sexuellen Betätigung. Begründet wird der Zölibat in erster Linie mit dem Hinweis darauf, dass Jesus Christus selbst ehelos war und die Ehelosigkeit "um des Himmelreiches willen" für diejenigen empfahl "die es erfassen können" (Mt 19,12). Da Grund und Maß des Wirkens der Kirche und ihrer Dienste Jesus Christus ist, soll der Priester, als Stellvertreter Christi in der Gemeinde, auch so leben wie er.

Den Zölibat hat es aber nicht durchgehend in der Form, wie wir in heute kennen, gegeben. So waren im 5. Jahrhundert zum Beispiel nur Drittehen verboten. Später, etwa im Mittelalter, forderten vor allem Laien, dass Priester unverheiratet blieben. Hintergrund ist, dass so Machtmissbrauch oder Vetternwirtschaft verhindert werden sollten. Das Zweite Vatikanische Konzil stellte später, im Jahr 1963, fest: Der Zölibat sei "in vielfacher Hinsicht dem Priestertum angemessen". (DR)

Die Ehelosigkeit kirchlicher Würdenträger war in den Anfängen der abendländischen Kirche keine Vorschrift, im Gegenteil, es war sogar üblich, dass der Priester verheiratet war. Erste Proteste gegen die Duldung der Klerikerehen gab es bereits im beginnenden dritten Jahrhundert. Auf dem Konzil von Nicäa im Jahr 325 wurde erstmals verordnet, dass Geistliche nach ihrer Ordination (Priesterweihe) nicht mehr  heiraten durften. Durchgesetzt wurde es jedoch erst durch das erste und zweite Laterankonzil (1125 / 1139). Im neuen kanonischen Gesetz (1984) wurde der Zölibat als Institution der katholischen Kirche erneut bekräftigt.

Vorstöße, die Zölibatsverpflichtung zu lockern oder aufzuheben, gab es immer wieder. Martin Luther und andere Reformatoren lehnten den Zölibat ab. Die Zölibats-Bestimmung findet sich in den christlichen Kirchen nur bei den Katholiken und den Orthodoxen. Bei den Orthodoxen ist die Ehelosigkeit nur für Mönche verpflichtend, jedoch kann das Bischofsamt nur auf zölibatär lebende Priestern übertragen werden. Die Priester der mit Rom verbundenen Ostkirchen müssen nicht zölibatär leben. Wenn verheiratete Geistliche aus einer anderen Konfession zur katholischen Kirche übertreten und zum Priester geweiht werden, dürfen sie ihre Ehen beibehalten. (dr)