Kardinalskollegium

Auftakt zur Kurienreform: Vollversammlung des Kardinalskollegiums am 12. Februar 2015 / © Cristian Gennari (KNA)
Auftakt zur Kurienreform: Vollversammlung des Kardinalskollegiums am 12. Februar 2015 / © Cristian Gennari ( KNA )

Das Kardinalskollegium ist das wichtigste Beratergremium des Papstes. Zudem hat es die Aufgabe, "für die Papstwahl zu sorgen", wie es im Kirchenrecht (Can. 349) heißt. Am Konklave zur Wahl eines neuen Kirchenoberhauptes dürfen nur jene Kardinäle teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Der Papst wählt die Kardinäle frei aus. Sie müssen laut Kirchenrecht "wenigstens die Priesterweihe empfangen haben, sich in Glaube, Sitte, Frömmigkeit sowie durch Klugheit in Verwaltungsangelegenheiten auszeichnen; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen".

Zu Kardinälen werden die Leiter aller römischen Kongregationen wie auch die Chefs anderer wichtiger Kurienbehörden ernannt. Außerdem ist die Würde an große und wichtige Diözesen gebunden. In Deutschland gelten Köln und München als traditionelle Kardinalssitze. Kreiert werden die neuen Kardinäle durch ein Dekret des Papstes, das er bei einem Konsistorium vor dem Kardinalskollegium verkündet. Dabei erhalten die neuen Würdenträger zu ihrem hellroten Gewand vom Papst das Kardinalsbirett.

Außerdem weist der Papst jedem von ihnen einen Titelsitz in Rom oder Umgebung zu: ein Titularbistum, eine römische Kirche oder eine Diakonie - je nachdem, ob der Kandidat der Klasse der Kardinalbischöfe, der Kardinalpriester oder der Kardinaldiakone angehört. Der Titelsitz soll die Verbundenheit des Kardinals mit dem Papst als Bischof von Rom unterstreichen. Zudem erinnert er daran, dass der Titel "Kardinal" - vom lateinischen Wort "cardo" (Türangel) - ursprünglich dem Klerus von Rom zustand, der auch den Papst wählte.

Die Kurienkardinäle sind zur Residenz in der Stadt Rom verpflichtet. Die Kardinäle, die eine Diözese leiten, müssen sich nach Rom begeben, "sooft sie der Papst einberuft". Das geschieht zu Vollversammlungen, wenn der Papst den Rat seiner wichtigsten Berater einholen will, aber auch zu einzelnen Sonderaufträgen.

In der Vergangenheit bestand das Kardinalskollegium mehrheitlich aus Europäern, mit einem großen Anteil an Italienern. Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) hat sich jedoch eine zunehmende Internationalisierung vollzogen. Europa stellt immer noch die größte Gruppe, jedoch nicht mehr mit absoluter Mehrheit. (Quelle: KNA)