Regelungen zur Sonn- und Feiertagsöffnung in Europa

Kein Ladenschluss bis (fast) strikte Sonntagsruhe

In Brüssel wird am Montag eine europaweite "Allianz für den Sonntag" gestartet. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) gibt einen Überblick über die Sonn- und Feiertagsregelungen in einigen europäischen Staaten.

 (DR)

Schweiz: Seit Ende 2007 können die Kantone bis zu vier Sonntagsverkäufe pro Jahr gestatten. Ein genereller Sonntagsverkauf ist nur an größeren Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen erlaubt.
Für touristische und städtische Regionen machen derzeit Mitte-Rechts-Politiker Druck, um eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten zu erreichen.

Niederlande: Seit 1996 können in den Niederlanden Geschäfte an zwölf Sonntagnachmittagen im Jahr bis 20.00 Uhr öffnen. Touristische Aktivitäten in bestimmten Stadtgemeinden können eine Öffnung an weiteren Sonntagen rechtfertigen.

Frankreich: Präsident Nicolas Sarkozy wollte ursprünglich unter dem Motto "Mehr arbeiten, um mehr zu verdienen" die Einschränkungen der Sonntagsarbeit für die gesamte Wirtschaft aufheben. Doch nur für die Ladenöffnungszeiten gab es zuletzt eine Reform. Kirchen und Abgeordnete der Regierungspartei UMP verhinderten weitere Liberalisierungswünsche. In den Großräumen Paris, Lille und Marseille ist seither die Sonntagsöffnung gestattet, ebenso in touristischen Regionen. Beschäftigte können aber nicht zur Sonntagsarbeit gezwungen werden; sie erhalten zudem Freizeitausgleich und Prämien.

Italien: Die Zuständigkeit für Ladenöffnungszeiten liegt in Italien bei den 20 Regionen. Sonn- und feiertags sollen Geschäfte generell geschlossen bleiben; im Dezember können Händler freiwillig öffnen. Darüber hinaus kann jede Kommune für bestimmte Stadtzonen (und in Abstimmung mit den Gewerkschaften) per Sonderregelungen Sonntagsöffnungen gestatten. Auch kann jede Region besondere Bereiche zu Touristenzentren oder Kunststädten erklären, wo Händler ihre Geschäfte praktisch nach Belieben öffnen können.

Spanien: Die Ladenöffnungszeiten sind im "katholischen Spanien" großzügig gehandhabt. Sonntagsvormittags bedienen vor allem kleine Tante-Emma-Läden ihre Kunden. Zusätzlich dürfen Geschäfte landesweit an zwölf Sonntagen im Jahr öffnen, etwa in der Vorweihnachtszeit.

Großbritannien: Seit 1994 dürfen alle Läden in England und Wales auch sonntags ihre Türen öffnen - größere Geschäfte aber nur für maximal sechs Stunden. Am Ostersonntag und ersten Weihnachtstag bleiben die Ladentüren geschlossen. In Schottland liegt die Verantwortung für die Ladenöffnungszeiten bei der lokalen Verwaltung. Deshalb sind viele Geschäfte länger geöffnet als in England und Wales; selbst am Ostersonntag darf verkauft werden. Seit
2003 können Arbeiter und Angestellte aber Sonntagsarbeit verweigern. In Nordirland sind die Gesetze wegen des stärkeren Einflusses der Kirchen strenger. Seit 1997 dürfen Geschäfte sonntagsnachmittags für maximal fünf Stunden öffnen.

Irland: In der Republik Irland reguliert seit 1938 der jeweilige Handelsminister die Ladenöffnungszeiten. Baumärkte, Bekleidungsgeschäfte und Kaufhäuser öffnen gewöhnlich sonntags zwischen 10.00 und 19.00 Uhr. Einige Supermarktketten sind täglich und rund um die Uhr geöffnet.

Polen: In Polen sind viele Läden auch sonntags offen. Mit Einführung der Marktwirtschaft fielen die Ladenschlussvorschriften vollständig, sogar an allen Feiertagen. 2007 setzte die damalige rechtskonservative Regierung jedoch ein Verkaufsverbot an gesetzlichen Feiertagen durch. Einzige Ausnahme sind kleine Lebensmittelgeschäfte. Die Gewerkschaft Solidarnosc kämpft für eine Ladenschließung auch am Sonntagnachmittag - mit schlechten
Erfolgsaussichten: Sonntagseinkauf ist in Polen sehr populär.

Tschechien und Slowakei: In Tschechien und der Slowakei werden die Ladenöffnungszeiten sehr großzügig gehandhabt. Im Grunde bleibt es den Inhabern überlassen, wie sie ihre Dienste anbieten. Vor allem in größeren Städten sind viele Läden auch sonn- und feiertags geöffnet, Supermärkte teils rund um die Uhr.

Russland: In Russland gibt es keinerlei Ladenschlussgesetz.

Finnland: Das finnische Parlament gestattete unlängst, Geschäfte das ganze Jahr über an Sonntagen zu öffnen.

Dänemark: In Dänemark dürfen alle Geschäfte unter der Woche ohne Einschränkungen öffnen. Geschäfte mit kleinerem Umsatz, die Waren des täglichen Gebrauchs anbieten, dürfen auch sonntags verkaufen. Die übrigen Läden können an jedem ersten Sonntag im Monat sowie den Adventssonntagen öffnen. An Feiertagen bleiben die Geschäfte geschlossen. Über eine weitere Liberalisierung wird diskutiert.

Schweden: In Schweden gibt es seit über 30 Jahren kein Ladenschlussgesetz mehr. Supermärkte haben täglich bis 20.00 oder 21.00 Uhr geöffnet, Einkaufscenter bis 16.00 Uhr an Samstagen und Sonntagen.

Norwegen: Die Wurzeln des norwegischen Gesetzes über den Feiertagsfrieden reichen bis 1735 zurück; zuletzt wurde es 2003 geändert. Unter der Woche sind die Öffnungszeiten freigegeben. An
Sonn- und Feiertagen dürfen nur kleinere Läden für Waren des täglichen Gebrauchs geöffnet sein. Ausnahmen gibt es für Tankstellen, Geschäfte in Touristenzentren und an den drei letzten Sonntagen vor Weihnachten, an denen alle Läden nachmittags öffnen dürfen.

Türkei: In der Türkei ist zwar seit Gründung der Republik 1923 auch der Sonntag der wöchentliche Ruhetag. Allerdings bleiben nur Banken, Behörden etc. geschlossen; den Geschäften steht es frei zu öffnen. Einkaufszentren und Supermärkte und auch viele kleinere Läden sind deshalb sieben Tage die Woche geöffnet, oft sogar 365 Tage im Jahr. Selbst an den höchsten Feiertagen - dem Ende des Ramadan und dem Opferfest - bleiben Einkaufszentren nur am Vormittag geschlossen, damit die Angestellten in die Moschee gehen können.

Deutschland: Seit der Föderalismusreform von 2006 haben alle Bundesländer bis auf Bayern den Ladenschluss durch Gesetze geregelt. Zumeist sind nur an vier Sonn- und Feiertagen Ladenöffnungen ausnahmsweise erlaubt, in Baden-Württemberg sind es nur drei, in Brandenburg sechs. An Adventsonntagen sind Ladenöffnungen nur in wenigen Ländern und höchstens einmal möglich. Ausnahmeregelungen gibt es für touristische Regionen.