Ein Interview mit Heiko Habbe (Jesuiten-Flüchtlingsdienst)

Was sich für Abschiebehäftlinge nach dem EuGH-Urteil verbessert

Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen mit weniger strengen Regeln. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst lobt das Urteil. In einigen Bundesländern seien Abschiebehäftlinge wie Verbrecher behandelt worden. Im domradio.de-Interview spricht Heiko Habbe vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst über die Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil.

Themen