Nikab-Verbot in Kiel - Umstrittener Verein unterstützt Studentin

Vollverschleiert an die Uni?

Streit um ein Nikab-Verbot an der Kieler Christian-Albrechts-Universität: Die Uni hatte einer Studentin die Vollverschleierung verboten. Die betroffene Studentin hofft nun offenbar auf Unterstützung der umstrittenen Föderalen Islamischen Union.

Vollverschleierte Frauen nehmen an Salafisten-Kundgebung teil / © Boris Roessler (dpa)
Vollverschleierte Frauen nehmen an Salafisten-Kundgebung teil / © Boris Roessler ( dpa )

Das berichtet das Nachrichtenportal t-online.de am Montag. Die Föderale Islamische Union gibt als Ziel an, für Rechte von Muslimen einzutreten. Der niedersächsische Verfassungsschutz ordnet den Verein dem politischen Salafismus zu. Zwar hoffe sie derzeit noch auf eine außergerichtliche Einigung, sagte die Studentin dem Portal im Interview. Die Anwälte der Föderalen Islamischen Union hätten sich jedoch des Falls angenommen.

"Uni hat sich an das Neutralitätsgebot zu halten"

"Mit dem Nikab-Verbot wird das Grundgesetz angetastet. Ich werde den Nikab nicht abnehmen, auch wenn ich derzeit daran gehindert werde, weiterhin zur Uni zu gehen", so die Studentin. "Es kann nicht sein, dass die Uni glaubt, das Grundgesetz einschränken zu können, wie ich denke. Die Uni hat sich an das Neutralitätsgebot zu halten, wie auch an die anderen Grundrechte."

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach sich unterdessen für ein gesetzliches Schleierverbot an Schulen und Hochschulen aus. "Eine Vollverschleierung passt nicht zu unseren Bildungsinstitutionen", sagte Günther am Wochenende der »Welt«.

Kommunikation durch Vollverschleierung eingeschränkt

Das Verbot der Gesichtsverschleierung hatte die Universitätsleitung in Kiel am 29. Januar erlassen. Es solle dafür Sorge tragen, dass die Mindestvoraussetzungen für die zur Erfüllung universitärer Aufgaben erforderliche Kommunikation in Forschung, Lehre und Verwaltung sichergestellt seien, hieß es. Dazu gehöre die offene Kommunikation, die auch auf Mimik und Gestik beruhe.

Ein Gesichtsschleier dürfe daher in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Gesprächen, die sich auf Studium, Lehre und Beratung beziehen, nicht getragen werden. Auf dem Campus, außerhalb der Universitätsgebäude, gelte das Verbot nicht.

Bereits vor einigen Jahren hatte die Universität Gießen ein ähnliches Verbot erlassen.


Quelle:
KNA