Tanzverbot an Karfreitag

Ostern ist das wichtigste christliche Fest im ganzen Jahr. Deshalb schützt das deutsche Grundgesetz einige Ostertage als sogenannte "stille Tage". Als besonders schützenswert gilt der Karfreitag, der Tag der Kreuzigung von Jesus Christus. An diesem stillen Feiertag sind unterhaltende Tanzveranstaltungen untersagt. Allerdings handhaben die Bundesländer die Ostertage in ihren jeweiligen Feiertagsgesetzen oder Verordnungen recht unterschiedlich.

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