Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage einer Frau abgewiesen, die mit dem Sperma ihres verstorbenen Sohnes ein Kind zeugen lassen wollte. Professor Andreas Lob-Hüdepohl vom Deutschen Ethikrat kann das Verbot nur bekräftigen.
Ein Interview mit Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl (Professor für Theologische Ethik und Mitglied im Deutschen Ethikrat)
Ethikrat zum Gerichtsurteil über Samenspenden von Toten
Share on
- Herunterladen