Verfassungsgericht verhandelt über Hartz-IV-Sanktionen

 (DR)

14 Jahre nach der Einführung von Hartz IV überprüft das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (10.00 Uhr) ein Kernstück der Reform. Es geht um die Sanktionen, die Empfängern der Grundsicherung drohen, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Vorgesehen ist die Kürzung der monatlichen Leistungen um 10, 30 oder 60 Prozent des sogenannten Regelbedarfs. Im äußersten Fall entfällt das gesamte Arbeitslosengeld II, samt den Kosten für Unterkunft und Heizung.

Das Sozialgericht im thüringischen Gotha hält das für verfassungswidrig und hat ein Verfahren ausgesetzt, um die Vorschriften in Karlsruhe unter die Lupe nehmen zu lassen. In dem Fall musste ein Arbeitsloser mit 234,60 Euro weniger auskommen, weil er ein Jobangebot ausgeschlagen und Probearbeit verweigert hatte.

Zu der Anhörung wird Arbeitsminister Hubertus Heil erwartet. Der Erste Senat verhandelt zum ersten Mal unter seinem neuen Vorsitzenden Stephan Harbarth, der zuvor stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag war. Das Urteil wird erfahrungsgemäß einige Monate später verkündet. (dpa / Stand 15.01.19)