Union bekräftigt "Nein" zur Streichung von Paragraf 219a

 (DR)

Die Union hat ihr "Nein" zur Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen bekräftigt. Sie befürchte eine veränderte gesellschaftliche Einstellung zum Abbruch einer Schwangerschaft, wenn Ärzte dafür werben könnten, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Union, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), am Donnerstag dem rbb-Sender Radio Eins. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Eva Högl, sprach sich dagegen für substanzielle Änderungen des Paragrafen 219a aus. Der Bundestag debattiert am Donnerstagabend über das Werbeverbot für Abtreibungen.

Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als normale ärztliche Leistung darzustellen und zu kommerzialisieren.

Winkelmeier-Becker betonte, eine Abtreibung könne dann wie eine Vorsorgeuntersuchung als eine normale Dienstleistung des Arztes angesehen werden. Auftrag des Staates sei es aber, das Lebensrecht des Kindes zu schützen.

Högl erklärte, sie nehme die Kanzlerin beim Wort, dass die Union zu einer konstruktiven Lösung bereit sei. Grundsätzlich sei die SPD für eine Streichung des Paragrafen. Notwendig seien aber auf jeden Fall "substanzielle Änderungen", damit Ärzte nicht kriminalisiert würden und Betroffene sich objektiv informieren könnten.

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws forderte unterdessen eine Streichung des Paragrafen. Nur so gebe es Rechtssicherheit für Ärzte. Justizministerin Katarina Barley (SPD) solle einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, mahnte Schauws.

Die SPD ist mehrheitlich für eine Streichung, die Union sowie die AfD dagegen. Die Regierungsfraktionen hatten sich darauf verständigt, dass das Justizministerium einen Änderungsvorschlag vorlegen soll. Grüne, Linke und FDP sind für die Streichung oder Reform des Paragrafen. Die katholische Kirche ist für die Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen. (KNA/Stand: 18.10.2018)