Abtreibung wegen Fehlbildung verfassungswidrig

Weitere Verschärfung in Polen

Polen steuert auf eine weitere Verschärfung seines ohnehin strengen Abtreibungsrechts zu. Das Verfassungsgericht in Warschau erklärte eine bisher geltende Ausnahmeregelung vom Abtreibungsverbot für verfassungswidrig.

Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi (shutterstock)
Symbolbild Abtreibung / © Andrii Yalanskyi ( shutterstock )

Demnach waren Schwangerschaftsabbrüche bislang zulässig, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufwies. Nach Ansicht der Richter verstößt dies gegen das in der polnischen Verfassung garantierte Recht auf Leben.

Mehr als 100 Abgeordnete, überwiegend aus den Reihen der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), hatten sich mit ihrer Kritik an der aktuellen Gesetzeslage an das höchste polnische Gericht gewandt. Im Jahr 2019 wurden in den Krankenhäusern des stark katholisch geprägten Landes nur rund 1100 Schwangerschaftsabbrüche ausgeführt - in fast allen Fällen aufgrund des nun für rechtswidrig erklärten Paragrafen. (dpa/22.10.2020)