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16.3.2011

Kabinett hat Kinderschutzgesetz beschlossen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Kinderschutzgesetz beschlossen. Herzstück ist der stärkere Einsatz von sogenannten Familienhebammen und eine bessere Vernetzung aller Akteure im Kinderschutz wie Jugendämter, Schulen, Krankenhäuser, Ärzte und Polizei. Zudem sollen hauptamtliche Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe künftig generell ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Für ehrenamtliche Mitarbeiter müssen die Träger Vereinbarungen schließen, die festlegen, für welche Tätigkeiten ein erweitertes Führungszeugnis notwendig ist. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte in Berlin, sie sei optimistisch, dass das Kinderschutzgesetz auch die notwendige Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erhalte. Laut Ministerin will der Bund allein für den Einsatz der Familienhebammen bis 2015 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit könnten fünf bis zehn Prozent aller Familien mit Neugeborenen unterstützt werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, das Angebot an frühen Hilfen auszubauen und so die Erziehungskompetenz junger Eltern zu stärken. Optimiert wird auch die Zusammenarbeit der Jugendämter. Zieht eine Familie um, übermittelt künftig das bisherige Jugendamt dem neuen alle notwendigen Informationen. Damit soll das sogenannte Jugendamts-Hopping unterbunden werden. Mit ihm haben sich in der Vergangenheit auffällig gewordene Familien dem Zugriff des Jugendamts entzogen. Schröder appellierte zudem an die Jugendämter, sich bei begründeten Verdachtsfällen, "nicht an der Türe abspeisen zu lassen". Die jugendpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Dorothee Bär (CSU), erklärte: "Tragische Fälle von Kindesmisshandlung und Vernachlässigung haben in der Vergangenheit gezeigt, dass der Kinderschutz in Deutschland Lücken aufweist und dringender Handlungsbedarf besteht." Das Gesetz schließe diese Schutzlücken. Wichtig sei, dass es nicht nur auf Intervention baue, sondern auch auf präventive Maßnahmen setze. Die familienpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Miriam Gruß, hält jedoch die praktische Umsetzung des Gesetzes auf kommunaler Ebene für noch ungeklärt. Vor allem auf die Jugendämter kämen Mehrbelastungen zu. Dabei gehe es nicht nur um bürokratische und personelle Veränderungen. "Die Frage, wie das alles finanziert und von Ländern und Kommunen letztendlich getragen werden soll, müssen wir jetzt gemeinsam konstruktiv angehen", mahnte Gruß. Der hessische Sozialminister Stefan Grüttner (CDU) kritisierte, ein schlüssiges Finanzierungskonzept liege noch nicht vor. "Da in einigen Bereichen erhebliche zusätzliche Kosten auf die Länder zukommen könnten, müssen diese dringend in die Klärung der Finanzierungsfragen involviert werden", appellierte Grüttner an die Bundesregierung.

( kna )