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21.2.2008

Luxemburg erlaubt aktive Sterbehilfe

Als dritter Staat weltweit hat das Großherzogtum Luxemburg mit knapper Mehrheit die Zulassung der aktiven Sterbehilfe beschlossen. Das verabschiedete Gesetz sichert Ärzten Straffreiheit zu, wenn sie aktive Sterbehilfe oder Beihilfe zum Selbstmord leisten. Voraussetzung ist, dass ein unheilbar kranker und unerträglich leidender Patient freiwillig, überlegt und wiederholt schriftlich den Willen zur Beendigung seines Lebens bekundet. Die luxemburgische Kirche und die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierten den Beschluss.

( kna )