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Pfarrvikar Ulrich Filler


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17.9.2008

Merkel für Kindergelderhöhung und Kinder-Freibetrag - Erhöhung um zehn Euro gilt als sicher

„Mickrige Wahlkampfalmosen“?

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat die Absicht bekräftigt, das Kindergeld um zehn Euro für jedes Kind zu erhöhen. In der Etatdebatte des Bundestags warb sie am Mittwoch in Berlin außerdem für einen steuerlichen Grundfreibetrag für jedes Kind. Einem Bericht der „Berliner Zeitung“ zufolge ist zumindest eine Erhöhung des Kindergelds um zehn Euro so gut wie sicher.

Über den Kindergrundfreibetrag sei aber noch nicht entschieden, sagte Merkel. Darüber müsse in der Koalition noch diskutiert werden.

Der „Berliner Zeitung“ zufolge kommt der neue Bericht der Bundesregierung über das Existenzminimum zu dem Ergebnis, dass Familien in dieser Höhe entlastet werden müssen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) will den Bericht im November vorlegen.

Der jährliche Steuerfreibetrag müsse ab 2009 um 200 auf 6.008 Euro erhöht werden, weil er die Lebenshaltungskosten für Kinder sonst nicht mehr abdecke, berichtet die Zeitung. Die Summe entspricht einer Kindergelderhöhung von zehn Euro pro Monat und Kind. Offen ist, ob die Kinder von Hartz-IV-Empfängern an anderer Stelle entlastet werden, weil sie von höheren Freibeträgen oder mehr Kindergeld nicht profitieren würden.

Die Opposition lehnte eine Kindergeld-Erhöhung um zehn Euro als zu niedrig ab. Mit diesem „mickrigen Wahlkampf-Almosen“ werde nicht einmal der durch die Preissteigerungen der vergangenen Jahre verursachte Wertverlust ausgeglichen, sagte die kinderpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Diana Golze. Die kinderpolische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ekin Deligöz, begrüßte zwar die Kindergelderhöhung. Zugleich sei aber eine Anpassung der Kinderregelsätze im Arbeitslosengeld II nötig.

Der Vizevorsitzende der FDP-Fraktion, Carl-Ludwig Thiele, forderte eine Erhöhung des Kindergelds von 154 auf zunächst 170 Euro, später auf 200 Euro. Den Kindergrundfreibetrag lehnte er ab. Dieser widerspreche dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit, sagte Thiele.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband erklärte, allein der Kaufkraftverlust seit der letzten Kindergeld-Anpassung 2002 begründe eine Erhöhung um 18 Euro. Statt zu fragen, was das Kind wirklich brauche, habe wieder einmal „fiskal- und haushaltspolitisches Kalkül“ gesiegt, kritisierte die Verbandsvorsitzende Heidi Merk.

Alle zwei Jahre muss die Bundesregierung einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorlegen. Die Berichte ermitteln die Beträge, die in der Einkommenssteuer freizustellen sind. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach dem Steuerpflichtigen nach der Erfüllung seiner Einkommenssteuerschuld zumindest soviel Einkommen verbleiben muss, wie er und seine Familie zum Lebensunterhalt brauchen.

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