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Pfarrvikar Ulrich Filler Freitag,
25. Mai
Joh 21,1.15-19

Pfarrvikar Ulrich Filler


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Diözesan- Caritasverband für das Erzbistum Köln

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328.7.2011

Caritas fordert mehr Sensibilität für Flüchtlinge

UN-Flüchtlingskonvention wird 60

„Der 60. Jahrestag der UN-Flüchtlingskonvention ist kein Grund zum Feiern, sondern Anlass zur Beunruhigung für uns alle“, mahnt Dr. Frank Johannes Hensel, Diözesan-Caritasdirektor im Erzbistum Köln. „Ziel der UN-Konvention war es, Flüchtlinge nicht zu Ausländern zweiter Klasse zu machen. Hier gibt es noch viel Handlungsbedarf.“

Flüchtlinge sind in Deutschland nicht gerne gesehen; sowohl die Politik als auch die Bevölkerung wollen sie überwiegend lieber nicht im Land haben. Vier von fünf Flüchtlingen weltweit suchen jedoch nicht Schutz bei uns, sondern in relativer Nähe zu ihrem Herkunftsland. 80 Prozent der über 40 Millionen Flüchtlinge weltweit halten sich in Entwicklungsländern auf.
Trotzdem wird auch in Deutschland immer wieder dramatisierend von „Asylbewerber-Zustrom’ oder „Flüchtlingswellen’ gesprochen. „Dagegen wird die Caritas immer ihre Stimme erheben“, kündigt Hensel an. Neben der Motivation aus christlicher Überzeugung werde die Schutzbereitschaft durch tausendfache Erfahrung gestützt: „Wer erst einmal einen Flüchtling persönlich kennen gelernt und etwas von seinem Schicksal erfahren hat, tritt fast immer für sein Recht zu bleiben ein. Oft sind in diesen Fällen die Ablehnungen und Ausreiseaufforderungen der Behörden schlicht nicht nachzuvollziehen“, fasst der Diözesan-Caritasdirektor die Erfahrung von ehrenamtlichen Helfern zusammen.
Besonders im Hinblick darauf, dass die UN-Konvention Flüchtlingen dieselben Rechte garantiert wie Ausländern im Allgemeinen, spricht sich die Caritas für mehr Sensibilität im Umgang mit den Schutzsuchenden aus. „Vor allem für junge Flüchtlinge muss sich die Situation verbessern. Dazu gehört neben besseren Unterbringungsbedingungen auch das Recht auf Sprachförderung, damit sie in Schule und Ausbildung überhaupt eine Chance bekommen“, so Hensel. Ähnlich wie bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II fehle im Asylbewerberleistungsgesetz eine Bedarfsermittlung, kritisiert Hensel die bestehende materielle Unterstützung von Flüchtlingen. „Die Lage kann nur als dramatisch bezeichnet werden, wenn beispielsweise Flüchtlingskinder um 40 Prozent niedrigere Leistungen erhalten als Gleichaltrige mit Daueraufenthalt“

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