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24.4.2010

Vom Alltag in einem deutschen Sozialgericht

Justiz trifft auf Leben

Das Berliner Sozialgericht erlebt eine gerade „dramatisch steigende Klageflut“, die „ZEIT“ listete jüngst in ihrer Deutschlandkarte auf: Hunderttausende klagen in Sachen Hartz IV. Vor leeren Zuschauerbänken geht es den ganzen Tag lang um große und kleine menschliche Tragödien. Einige Klagen behandeln Vorfälle aus dem Jahr 2005.

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  • Immer mehr Klagen machen den Sozialgerichten zu schaffen

    Immer mehr Klagen machen den Sozialgerichten zu schaffen (©ddp)

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Stephan Gutzler runzelt die Stirn, er will es jetzt ganz genau wissen: „Wie lange lag die Matratze im Arbeitszimmer?“ fragt er einen jungen Mann. „Da soll ja dann die Katze darauf uriniert haben?“ Seit anderthalb Stunden beschäftigen die Breite eines Bettes und die Lage von Matratzen den Sozialrichter Gutzler und zwei ehrenamtliche Kollegen. In einem Verfahren gegen das Jobcenter der rheinhessischen Kreisstadt Alzey muss das Gericht klären, ob es sich bei einer jungen Frau und ihrem Untermieter wirklich nur um eine Wohngemeinschaft handelt. Weil das Jobcenter eine eheähnliche Partnerschaft vermutete, wurde dem Mann das Arbeitslosengeld II gestrichen.

„Ich habe gar keine Lust auf diese Hartz-IV-Verfahren“, schimpft Anwalt Michael Pilgram. „Bei einem Arbeitsrechtsprozess sind zwei Instanzen abgeschlossen, ehe ich beim Sozialgericht überhaupt einen Termin bekomme.“ Für die Klagewelle von Hartz-IV-Beziehern macht er in erster Linie inkompetente Mitarbeiter der Jobcenter verantwortlich.

„Inzwischen gibt es mehr Grundsatzurteile“
Vor allem in den ersten Jahren nach der einschneidenden Reform von Sozial- und Arbeitslosenhilfe hatten sich Fehlentscheidungen und Streitigkeiten um die Auslegung der neuen Gesetze gehäuft. „Man kann eigentlich niemandem einen Vorwurf machen“, heißt es selbst beim Sozialverband VdK, der viele Kläger vor den Sozialgerichten vertritt. „Inzwischen gibt es mehr Grundsatzurteile, mehr Rechtssicherheit. Die Lage verbessert sich allmählich.“

Der Arbeitstag in Mainz beginnt mit einem stämmigen Mann, dem das Jobcenter noch die Wohnung bezahlte, als er schon im Gefängnis saß.
Das Geld habe er nie in Händen gehalten, da es wegen des gepfändeten Kontos direkt an den Vermieter floss. „Die Leistungen standen ihnen nicht zu“, urteilt Gutzler. Die Rückforderungen seien berechtigt. Kopfschüttelnd und fluchend verlässt der Mann den Sitzungssaal.

Dem nächsten Kläger war während der Probezeit eine Festanstellung zu schikanösen Bedingungen angeboten worden. Der Facharbeiter ließ sich nicht unter Druck setzen, doch als Strafmaßnahme wurden ihm die Hartz-IV-Bezüge gekürzt. Zu Unrecht, muss selbst der Vertreter des Jobcenters eingestehen: „Man hat ihm böse mitgespielt.“ Der Richter kann aufatmen: „Dann müssen wir die ganzen Mitarbeiter jetzt nicht mehr als Zeugen vorladen. Das wäre bei einem Streitwert von 208 Euro vielleicht auch etwas unangemessen gewesen.“

„Die Leute verlieren jetzt möglicherweise das Haus“
Nicht immer ist Stephan Gutzler selbst glücklich über seine Entscheidungen. Ein Kläger aus Bad Kreuznach hatte gekündigt, um seine schwerkranke Frau zu pflegen. Anspruch auf Hartz IV hat er nicht, da die Frau eine zu hohe Betriebsrente erhält. „Das ist schon ein tragischer Fall, die Leute verlieren jetzt möglicherweise das Haus“, kommentiert der Richter später sein Urteil. „Wir würden oft gerne mehr zusprechen, aber die Gesetzeslage steht dem im Weg.“

Auch der Untermieter aus Alzey muss schließlich eine Niederlage einstecken. Ob das Paar wirklich eine Beziehung führt, konnte das Sozialgericht selbst nach ausführlichen Fragen zu Mietverträgen, Einkaufsgewohnheiten und der Toilettennutzung nicht klären. Doch wer mehrere Jahre zusammenlebt, muss im Zweifelsfall selbst beweisen, dass keine Lebensgemeinschaft besteht. So lautet das Gesetz.

In Mainz endet gewöhnlich jedes dritte bis zweite Hartz-IV-Verfahren zumindest mit einem Teilerfolg für die Betroffenen. An diesem Nachmittag steht es schließlich drei zu zwei zugunsten der Jobcenter.

(Karsten Packeiser / epd)

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