11.12.2008
Posthume Berühmtheit statt Sterben in Würde
Einhellige Verurteilung der TV-Übertragung eines Suizids - Bruder Paulus im Interview
Die Fernsehübertragung eines Suizids in Großbritannien stößt in Deutschland auf massive Kritik. Der Kapuzinerbruder Paulus Terwitte verurteilte im domradio die Lust der Menschen am Leid anderer. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sprach von einem Verlust von Würde und der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, forderte erneut ein Verbot des Geschäfts mit der Sterbehilfe.
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Der Kapuzinermönch und TV-Moderator Paulus Terwitte prangert im domradio-Interview sowohl den Selbstmörder als auch die Medien und die Zuschauer an. Suizidgefährdete Menschen seien Menschen, die nicht an Gott glauben könnten, und die wenigstens im Moment ihres Ablebens noch einmal Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit erregen wollten. Die nach Quote gierenden Medien dagegen trügen die Schuld an der Veröffentlichung. Und die Zuschauer, gleich den Gaffern z.B. bei Verkehrsunfällen, würden durch ihre Lust am Leid anderer erst durch ihre Nachfrage für das Angebot solcher moralisch fragwürdiger TV-Sendungen sorgen. „Der Tod ist das Privateste, was ein Mensch eigentlich zu erfahren hat, da verbietet es sich einfach, effektheischerisch die Kamera drauf zu halten, das widerspricht ganz einfach unserem Empfinden„, so Terwitte. Das alles zeige, „dass Menschen vom Unglück unheimlich angezogen werden, dass Menschen sich einfach daran ergötzen, wenn es anderen schlecht geht.“
Seit dem 2. Februar 2006 leitet Bruder Paulus das Kapuzinerkloster Dieburg bei Darmstadt als neues Zentrum für Berufungspastoral der Kapuziner.
Hospiz Stiftung: „Verwerfliche Inszenierung“
Die Deutsche Hospiz Stiftung hat die Fernsehdokumentation als „verwerfliche und voyeuristische Inszenierung“ kritisiert. Es handele sich dabei um eine „brandgefährliche Werbung“ für den Verein „Dignitas“, der mit stümperhaften Mitteln zynische Ziele verfolge, erklärte der geschäftsführende Vorstand Eugen Brysch am Donnerstag in Berlin.
Er wolle nicht den Stab über diesen Menschen brechen, denn es gebe ein Recht auf Sterben, betonte Brysch. Aber es gebe keine Recht auf Tötung. Begleitet von Ärzten und mit den richtigen Medikamenten wäre ein sanfterer Tod für Ewert möglich gewesen, wenn einfach die Beatmung eingestellt worden wäre. „Der Mann hätte sich nicht in die Hände von Dignitas gegeben müssen.“
Ärztekammer: „Verlust der Würde“
Auch die Bundesärztekammer hat die Fernsehübertragung des Suizids verurteilt. „Wenn das Sterben öffentlich inszeniert wird, verliert der Sterbende seine Würde“, erklärte der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, am Donnerstag in Berlin. Auch eine TV-Dokumentation müsse da ihre Grenzen finden, wo die Individualität des Sterbens beginnt.
Hoppe appellierte an die Medien, Sterbehilfe nicht als „scheinbar ideale Handlungsanleitung zum Freitod zu inszenieren, sondern mehr über die Möglichkeiten der ärztlichen Sterbebegleitung zu informieren“. Wenn medial dargestellt werde, dass Selbsttötung der vermeintlich leichtere Weg sei, dann werde das gerade für labile Menschen unverantwortliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Dem Menschen im Sterben die Würde zu bewahren, sei Aufgabe der Angehörigen und Ärzte, betonte Hoppe. Sterbende dürften nicht alleingelassen werden. Sie brauchten Zuwendung und Linderung ihrer Schmerzen. Hospiz und Palliativmedizin könnten das leisten, sagte der Ärztepräsident angesichts der Ausstrahlung des Beitrags „The Suicide Tourist“.
Bosbach: Geschäfte mit Suiziden verbieten
Angesichts der britischen Fernsehübertragung hat der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, gefordert, die Geschäfte mit Selbsttötungen zu verbieten. Gegen Sterbehilfe-Vereine wie „Dignitate“ in Hannover oder Personen wie den ehemaligen Hamburger Justizsenator Roger Kusch müsse rechtlich vorgegangen werden, sagte Bosbach am Donnerstag in einem epd-Gespräch in Berlin.
Bei der Ausstrahlung gehe es nicht um Mitempfinden, sondern um Voyeurismus, kritisierte Bosbach. „Das ist eine ganz gefährliche Entwicklung.“ Häufig zögen solche Fälle weitere Suizide nach sich.
Zudem gehe es bei der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid ausschließlich um Profit. Daher erweckten diese Organisationen den Eindruck, dass humanes Sterben nicht anders möglich sei. „Die Angst der Menschen vor einem qualvollen Tod wird ausgenutzt“, sagte Bosbach. Auf Hospizarbeit oder Palliativmedizin machten die Sterbehilfe-Verfechter nicht aufmerksam.
Bosbach verwies darauf, dass die SPD seit Jahren eine Bundesrats-Initiative blockiere, um Geschäfte mit Selbsttötungen zu verbieten. Von einem solchen Verbot wären der Verein „Dignitate“, ein Ableger der Schweizer Sterbehilfe-Organisation „Dignitas“, aber auch Kusch betroffen. Kusch hat bereits mehrere Personen beim Suizid begleitet und dies öffentlich gemacht.
Der Direktor des Adolf-Grimme-Instituts, Uwe Kammann, sagte dagegen, das Fernsehen müsse „auch existenzielle Fragen des menschlichen Lebens zeigen können, wenn es in Würde geschieht und wenn die Hintergründe beleuchtet werden“. Eine solche Fernsehsendung könne die notwendige gesellschaftliche Diskussion über Sterbehilfe vorantreiben. Zur Würde des Menschen gehöre auch, dass er eine Aussage über existenzielle Fragen treffen könne. Zwar sei das Sterben grundsätzlich ein intimer Moment. „Wenn jemand dies aber bewusst nach außen tragen will, dann handeln die beteiligten Journalisten nicht verantwortungslos“, sagte Kammann.
Der Medienbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Markus Bräuer, sagte dagegen, es sei eine Grenzüberschreitung, „wenn das menschliche Sterben womöglich zur Steigerung der Einschaltquote beiträgt“. Die Gesellschaft sei gut beraten, das Sterben in einem „geschützten Raum“ stattfinden zu lassen. Wer einmal einen Menschen beim Sterben begleitet habe, wisse darum, wie intim der Sterbevorgang sei. Wenn der Sterbende eine Dokumentation durch ein Fernsehteam wünsche, dann gebe es ein „Spannungsverhältnis zwischen den Chronistenpflicht und der Menschenwürde“.
Die Dokumentation „Right to Die?“ lief am Mittwochabend auf dem britischen Privatsender Sky Real Lives. Der unheilbar an einer Nerven- und Muskelkrankheit erkrankte Professor Craig Ewert (59) hatte sich vor laufender Kamera im Besein seiner Frau mit einer tödlichen Medikamenten-Mischung das Leben genommen. Der Suizid geschah bereits am 26. September 2006 in einer Züricher Einrichtung der Sterbehilfe-Organisation Dignitas.
In Deutschland keine Regelung
Zu TV-Dokumentationen über begleitete Selbsttötungen gibt es in Deutschland keine speziellen rechtlichen Regelungen. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibt allen Veranstaltern bundesweit verbreiteter Fernsehprogramme vor, dass sie in ihren Sendungen die Würde des Menschen „zu achten und zu schützen“ haben. Sie sollen dazu beitragen, „die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit“ zu stärken.
ZDF-Justiziar Carl-Eugen Eberle sagte dem „Tagesspiegel“, die Programmrichtlinien des ZDF gäben die Ehrfurcht vor dem Leben als besondere Anforderung für jede journalistische Tätigkeit vor. „Deshalb sollte von einer Berichterstattung grundsätzlich Abstand genommen werden“, sagte Eberle. Im Januar 2003 hatte die Ausstrahlung des Beitrags „Isoldes letzter Sommer“ in der ZDF-Reihe „37 Grad“ eine Debatte ausgelöst. Darin wurde die Reise einer unheilbar kranken Frau dokumentiert, die sich in der Schweiz im Beisein eines Arztes das Leben genommen hatte. Der Moment des Sterbens wurde allerdings nicht gezeigt.
In Spanien sorgte vor zehn Jahren der Fall des Schiffmechanikers Ramon Sampedro für Schlagzeilen, der nach einem Badeunfall vom Hals abwärts gelähmt war und jahrelang vor Gerichten vergeblich darum gekämpft hatte, sterben zu dürfen. Sampedro ließ sich schließlich von einer Freundin Zyankali geben und trank das Gift vor laufender Kamera. Der Privatsender Antena 3 zeigte einige Minuten der ingesamt 20 Minuten langen Aufzeichnung im März 1998 in der Hauptnachrichtensendung. Der Regisseur Alejandro Amenábar ließ sich von Sampedros Schicksal zu dem Film „Das Meer in mir“ inspirieren, der mit dem Oscar ausgezeichnet wurde.
(dr,kna,epd)