14.11.2008
Vatikan kritisiert Wachkoma-Urteil in Italien
„Anschlag auf das Leben“
Der Fall der seit 16 Jahren im Wachkoma liegenden Eluana Englaro sorgt seit langem in Italien für Aufsehen. Mit deutlicher Kritik und Bestürzung hat nun der Vatikan auf eine Entscheidung des obersten italienischen Berufungsgerichts zu Sterbehilfe-Maßnahmen für die 35-jährige reagiert.
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Der für Ethikfragen zuständige Erzbischof Rino Fisichella spricht von Euthanasie.
Zuvor hatte der römische Kassationsgerichtshof ein Mailänder Urteil vom Juli für rechtskräftig erklärt, demzufolge bei der seit 1992 im Wachkoma liegenden Eluana Englaro die Nahrungsversorgung eingestellt werden darf. Dafür hatte der Vater der heute 35-jährigen Patientin seit 1999 juristisch gekämpft. Der Fall sorgt in Italien seit langem für Aufsehen.
Fisichella, Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, sagte in Radio Vatikan, mit dem Ernährungsabbruch werde ein Mensch „unter großem Leiden in den Tod geschickt“. Die Patientin sei „eine lebende Person, an keinerlei Apparat angeschlossen, eine Person, die selbsttätig atmet und Empfindungen wahrnimmt“.
„Sehr schwerwiegende Entscheidung unter allen Aspekten“
Wenn sich die Bevölkerung dieses Dramas bewusst werde, würde die Mehrheit das Urteil der Richter nicht teilen, so der Erzbischof. Es handle sich um eine „sehr schwerwiegende Entscheidung unter allen Aspekten“ und um einen „Anschlag auf das Leben“. Fisichella, der zugleich Hausgeistlicher der italienischen Abgeordnetenkammer ist, verlangte eine Gesetzesinitiative, „damit jegliche Praxis passiver oder aktiver Sterbehilfe in unserem Land verhindert wird“.
Nach der Entscheidung in Mailand Anfang Juli, bei der sich die Richter auf den „angenommenen Willen“ der Frau stützten, waren auch von politischer Seite Forderungen nach klaren gesetzlichen Bestimmungen zu Personenwürde und Patientenwille laut geworden.
Im September 2007 hatte die römische Glaubenskongregation in einem Grundsatzurteil erklärt, dass Wachkoma-Patienten dauerhaft ernährt werden müssen, auch wenn nach ärztlichem Ermessen keine Hoffnung besteht, dass die betreffende Person das Bewusstsein je wiedererlangt. Es gehe darum, den Patienten durch ein „verhältnismäßiges Mittel der Lebenserhaltung“ vor Leiden und Tod durch Verhungern und Verdursten zu bewahren, hieß es zur Begründung.
Indirekte Antwort auf Debatte um Terri Schiavo
Der Abbruch einer künstlichen Ernährung sei lediglich dann gerechtfertigt, „wenn Nahrung und Wasser vom Körper des Patienten nicht mehr aufgenommen oder ihm verabreicht werden können, ohne erhebliches physisches Unbehagen zu verursachen“.
Die vatikanische Glaubensbehörde antwortete damit indirekt auf die Kontroverse um Terri Schiavo, die nach 15 Jahren im Wachkoma am 31.
März 2005 in Florida gestorben war. Ihr Ehemann hatte in jahrelangem Rechtsstreit vor den höchsten gerichtlichen Instanzen des Landes die Entfernung der Ernährungsschläuche erstritten. Schiavo verdurstete
13 Tage später.
(kna)