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Gary Lukas Albrecht Freitag,
10. Februar
Mk 7,31-37

Gary Lukas Albrecht


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14.9.2008

Käßmann für Bedenkzeit bei Spätabtreibungen

Drei Tage für eine Entscheidung

Die hannoversche Bischöfin Margot Käßmann hat sich für eine gesetzlich vorgeschriebene Bedenkzeit bei Spätabtreibungen ausgesprochen. „Das halte ich für sinnvoll“, schrieb die evangelische Theologin in einem Gastkommentar für die „Bild am Sonntag“. Eine Schwangere, die von der Behinderung ihres noch ungeborenen Kindes erfahre, sei in einem Entscheidungskonflikt und brauche Bedenkzeit.

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  • Als Spätabtreibungen gelten Schwangerschafts-Abbrüche nach der 22. Woche

    Als Spätabtreibungen gelten Schwangerschafts-Abbrüche nach der 22. Woche

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Sie benötige auch Beratung, „zum Beispiel durch Eltern behinderter Kinder, die erleben: Mein Kind ist liebenswert“. Spätabtreibungen sind Schwangerschaftsabbrüche nach der 23. Woche.

Die Union will demnächst einen Gruppenantrag für eine Beratungspflicht bei Spätabtreibungen in den Bundestag einbringen. Dem Gesetzentwurf zufolge soll eine dreitägige Bedenkzeit für die Schwangere zwischen ärztlicher Beratung und der schriftlichen Feststellung einer medizinischen Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch liegen.

Betroffenen Frauen werde allzu schnell gesagt: „Wir können 'das' jetzt gleich 'wegmachen'“, schrieb die Bischöfin. „In was für eine ungeheure ethische Entscheidungssituation werden Frauen da gedrängt!“ Immer wieder treffe sie Frauen, die eine große Bitterkeit spürten, weil sie ihr Kind nicht bekommen hätten. „Andere müssen damit leben, dass ihnen gesagt wird: Warum haben Sie denn ein behindertes Kind, das muss doch heute nun wirklich nicht sein.“ Zur Ermutigung brauche es eine Gesellschaft, die sich auf jedes Kind freue, „ob es den 'Normen' entspricht oder nicht“.

(kna)

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