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Gary Lukas Albrecht Freitag,
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Gary Lukas Albrecht


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13.9.2008

Union legt Gesetzentwurf zu Reduzierung von Spätabtreibungen vor

Per Unterschriftensammlung zum Erfolg?

Die Union will mit einer Ergänzung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes die Zahl der Spätabtreibungen verringern. Der Gesetzentwurf, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, soll noch im Herbst in den Bundestag eingebracht werden. Für den fraktionsübergreifenden Gruppenantrag sucht die Union derzeit noch Unterschriften. Aus den Reihen der SPD hatte bereits die ehemalige Gesundheitsministerin Renate Schmidt ihre Unterstützung zugesichert.

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  • Als Spätabtreibungen gelten Schwangerschafts-Abbrüche nach der 22. Woche

    Als Spätabtreibungen gelten Schwangerschafts-Abbrüche nach der 22. Woche

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Nachdem es innerhalb der Koalition zu keiner Einigung gekommen war, hatte sich Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) zu diesem Vorgehen entschlossen. Der Gesetzentwurf beruft sich auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts von 1993, die Gesetzgebung zu diesem Thema immer wieder auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen, und auf den Koalitionsvertrag von 2005. Darin hatten Union und SPD vereinbart, die Zahl der Spätabtreibungen zu verringern.

Bedenkzeit
Der Entwurf strebt mehrere Korrekturen am Schwangerschaftskonfliktgesetz an, jedoch keine Änderung im Strafgesetzbuch. Er sieht vor, dass jeder Arzt, der die Behinderung eines ungeborenen Kindes diagnostiziert, verpflichtet wird, die Schwangere über die medizinischen und psychosozialen Aspekte zu beraten. Informiert werden soll dabei auch über das Leben mit körperlichen und geistigen Behinderungen.

Der Entwurf führt eine dreitägige Bedenkzeit „zwischen der ärztlichen Beratung und der schriftlichen Feststellung der medizinischen Indikation“ ein. Davon kann nur abgesehen werden, wenn eine akute Gefahr für Leib oder Leben der Schwangeren besteht. Missachtet der Arzt diese Pflichten, ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vorgesehen. Ferner soll dem Entwurf zufolge die Bundesstatistik zu Schwangerschaftsabbrüchen präzisiert und erweitert werden.

Die SPD-Fraktion will den Gesetzesvorstoß der Union nicht mittragen und lehnt eine Änderung des Abtreibungs-Paragraphen 218 ab. Die Bundesärztekammer und die Kirchen sehen hingegen dringenden Handlungsbedarf. Ärzte-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe hatte eine von der SPD vorgeschlagene Beratungspflicht für Ärzte im Rahmen des geplanten Gendiagnostikgesetzes als „völlig unzureichend“ abgelehnt, da sie „die eigentlichen Erfordernisse außer Acht“ lasse.

In den vergangenen Jahren sind jeweils rund 200 Kinder jährlich nach der 23. Schwangerschaftswoche abgetrieben worden, in der Regel, nachdem Eltern von einer möglichen Krankheit oder Behinderung erfahren hatten.



(kna)

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