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Hans-Bernd Serries Samstag,
4. Februar
Mk 6,30-34

Hans-Bernd Serries


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26.3.2008

Debatten in Frankreich, Belgien und Luxemburg

Streit um Sterbehilfe bei den Nachbarn

Der Fall einer 52-jährigen Lehrerin aus dem Burgund hat die Franzosen offenbar tief bewegt. Die Frau litt an einer das Gesicht entstellenden Tumorerkrankung. Die wenigen Fotos von ihr, die sie grausam entstellt in ihren letzten Lebenstagen zeigen, ließen in Umfragen die Zahl der Befürworter aktiver Sterbehilfe nach oben schnellen. Neun von zehn Franzosen, so hieß es am Mittwoch, stimmten der Legalisierung zu. Vor zwei Jahren waren es rund drei Viertel der Befragten.

Bild
  • Sterbehilfe: In den meisten europäischen Ländern kontrovers diskutiert

    Sterbehilfe: In den meisten europäischen Ländern kontrovers diskutiert (©ddp)

Audio Beitrag
  • Ein Interview mit Elke Simon (Deutsche Hospiz Stiftung): Zur Dignitas-Sterbehilfe "in der Plastiktüte" (20.3.2008)
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  • Ein europäisches Thema - Der Umgang mit Sterbehilfe bewegt viele Länder (20.3.2008)
  • Warnung vor Erlaubnis zu töten - Kardinal Vingt-Trois übt scharfe Kritik an Sterbehilfe-Debatte (1.4.2008)

Derzeit ist aktive Sterbehilfe in Frankreich verboten. Ein Gesetz von 2005 lässt gleichwohl passive Sterbehilfe zu. Patienten können eine Behandlung verweigern, Ärzte werden nicht bestraft, wenn sie zur Schmerzlinderung so hohe Dosen an Medikamenten verabreichen, dass die Lebenszeit dadurch verkürzt werden kann. Warum die vor einer Woche tot aufgefundene Tumorpatientin diese Hilfen nicht in Anspruch nahm, blieb bislang unklar. Sie ersuchte stattdessen bei Gericht vergeblich um eine Genehmigung, lebensbeendende Präparate verabreicht zu bekommen.

Die als engagierte Katholikin bekannte Wohnungsbauministerin Christine Boutin beklagte, der Fall sei von Sterbehilfe-Befürwortern instrumentalisiert worden. Selbst die der Nähe zur katholischen Kirche unverdächtige Tageszeitung „Le Monde“ nannte es meisterhaft, wie die Patientin ihr Ziel erreicht habe, eine landesweite Debatte über Sterbehilfe auszulösen.

Tatsächlich mehrten sich prompt bis unter Boutins Kabinettskollegen die Stimmen, die für Ausnahmeregelungen vom Sterbehilfeverbot plädierten. Die neue Familien-Staatssekretärin Nadine Morano möchte etwa eine Kommission einführen, um Genehmigungen für aktive Sterbehilfe in Extremfällen zu erteilen. Premierminister Francois Fillon gab eine Überprüfung des Gesetzes zum Lebensende von 2005 in Auftrag.

Die französischen Bischöfe dagegen bekräftigten ihre Ablehnung der aktiven Sterbehilfe. Kardinal Philippe Barbarin von Lyon warnte davor, noch während der aufwallenden Emotionen die Gesetze zu ändern. Erzbischof Roland Minnerath von Dijon verwies auf die vorhandenen palliativmedizinischen Hilfen, und auch Bischof Dominique Rey von Frejus-Toulon betonte, die vorhandenen gesetzlichen Spielräume reichten aus.

Belgien
Auch im Nachbarland Belgien ist die Debatte über Sterbehilfe neu entbrannt. Zum einen brachte der Tod des Schriftstellers Hugo Claus vor einer Woche das Thema in die Medien. Der bedeutende Autor, an Alzheimer erkrankt, ließ sich lebensbeendende Präparate verabreichen. Das ist in Belgien zulässig.

Kardinal Godfried Danneels bedauerte danach, oft sei mehr über die Sterbehilfe als über die schriftstellerischen Leistungen des Literaten geschrieben worden. Freidenker kritisierten Danneels für seinen Satz, durch Sterbehilfe werde dem Tod sein Sinn genommen. Das klinge, als sei das Leiden nötig, um seine Seele zu retten, bemängelte Freidenker-Präsident Pierre Galand.

Zudem brach auch die seit Jahren schwelende Diskussion über eine weitere Liberalisierung des Sterbehilfe-Gesetzes wieder aus. Im Koalitionsvertrag der zu Ostern gebildeten Regierung steht davon zwar nichts. Christdemokraten schlossen zudem bereits eine Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige und Demenzkranke für die laufende Legislaturperiode aus. Doch bei den flämischen Liberalen hieß es, bald sollten neue Vorschläge gemacht werden.

Luxemburg
Diskutiert wird Sterbehilfe auch in Luxemburg. Noch vor der Sommerpause wird sich zeigen, ob das Großherzogtum sich mit der Legalisierung der aktiven Sterbehilfe den Nachbarn Niederlande und Belgien anpasst. Die Abgeordneten votierten bereits einmal für ein entsprechendes Gesetz. Weil der Staatsrat eine zweite Lesung verlangt, müssen sie darüber erneut abstimmen.

Wie dieses Votum ausgeht, ist angesichts des äußerst knappen Ergebnisses bei der ersten Lesung im Februar ungewiss. Auch in Luxemburg warnte die Kirche vor einem Bruch mit der geltenden Werteordnung. Ein Recht auf Töten dürfe es nicht geben, sagte Erzbischof Fernand Franck kurz vor Ostern.

(Christoph Lennert / kna)

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