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14.3.2008

Die Malteser warnen vor Aufflammen der Debatte in Deutschland

„Sterbehilfe ist keine Lösung“

In Frankreich hat das Schicksal einer unheilbar kranken Frau diese Woche eine neue Debatte über aktive Sterbehilfe ausgelöst. Das katholische Hilfswerk Malteser warnt nun davor, die Debatte auch in Deutschland wieder aufzunehmen.

Verwandte Themen
  • Die Palliativkatastrophe - Studie: Sterbebegleitung unzureichend (26.2.2008)
  • Wider eine "Kultur des Alleinlassens" - Vatikan-Konferenz zum Thema Sterbehilfe (25.2.2008)

„Statt die aktive Sterbehilfe zu legalisieren, muss die Hospizarbeit und Palliativmedizin gefördert und weiter ausgebaut werden, um Krankheit und Schmerzen für jeden Menschen erträglich zu machen,“ so Elisabeth Freifrau Spies von Büllesheim, Vizepräsidentin des Malteser Hilfsdienstes. „Auch noch so tragische Einzelschicksale dürfen nicht dazu führen, dass Gesetze in Frage gestellt oder gar aufgehoben werden,“ betont von Spies.

„Gerade die jüngsten Gesetzesreformen im Gesundheitswesen haben den Weg für eine flächendeckende spezialisierte ambulante Palliativversorgung frei gemacht. Wir müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass nun auch jeder Mensch, der es braucht, von dem ganzheitlichem und multidisziplärem Ansatz der Hospizarbeit und Palliativmedizin profitiert. Die Gesellschaft muss hierfür die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, wenn wir nicht wollen, dass die Diskussion zu uns hinüberschwappt.“

Nach Auffassung der Malteser benötigen der schwerkranke Mensch und seine Angehörigen zu jedem Zeitpunkt der Erkrankung in den verschiedenen Dimensionen der Not eine fachlich kompetente Unterstützung. Dazu gehöre vor allem eine gute Schmerztherapie und Symptomkontrolle, wie sie die Palliativmedizin bietet. Dieses geschieht immer im Zusammenspiel mit psychosozialer wie spiritueller Beratung und Begleitung.

Sterbehilfe ist keine Lösung
„Aktive Sterbehilfe, wie in Belgien oder in den Niederlanden propagiert, ist aus unserer Sicht auch für die französische Lehrerin keine Lösung. Wir bieten ihr und ihren Angehörigen sehr gern einen Hospizplatz hier bei uns in Deutschland an, damit sie wirklich in Würde ihr Lebensende verbringen kann,“ so Spies.

Die Malteser sind bundesweit Träger von 5 Palliativstationen, einem stationären Hospiz und 78 ambulanten Hospizdiensten, darunter 7 ambulante Kinderhospizdienste an 67 Standorten mit mehr als 2.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Debatte in Frankreich
Die Patientin in Frankreich beantragte vor Gericht eine Ausnahmegenehmigung, um aktive Sterbehilfe zu erhalten. Darüber soll am Montag ein Gericht in Dijon entscheiden. Die Lehrerin leidet laut den Berichten an einer extrem seltenen, unheilbaren Tumorerkrankung, die erhebliche Entstellungen im Gesicht verursacht. Die Krankheit verursache unerträgliches und grausames Leiden, sagte die Frau vor zwei Wochen im französischen Fernsehen.

Premierminister Francois Fillon sagte den Medien am Donnerstag, bei einem solchen Fall gelangten Gesetze an ihre Grenzen. Man müsse abwarten, wie das Gericht entscheide, erklärte der Premierminister. Er halte Vorschlag von Medizinern für akzeptabel, die Frau in ein künstliches Koma zu versetzen, an dessen Ende in 10 bis 15 Tagen der Tod stehe.

Justizministerin Rachida Dati lehnte dagegen aktive Sterbehilfe ab.
Im Rundfunk sagte sie, es widerspräche französischem Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention, wenn der Frau lebensbeendende Maßnahmen gestattet würden.

Sterbehilfe im Ausland in Erwägung gezogen
Die Betroffene erklärte, sie sei bereit, um Sterbehilfe in der Schweiz, Belgien oder den Niederlanden nachzusuchen. Sie wolle aber, dass die französische Justiz ihrer Verantwortung gerecht werde. Ihr Wunsch sei es einzig, ihr Lebensende in Würde und in der Umgebung ihrer Nächsten zu verbringen.

Frankreich hatte 2005 ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet. Aktive Sterbehilfe bleibt danach auch weiter eine Straftat. Präzise Regelungen enthält es aber für Fälle, in denen eine Behandlung unheilbar Kranker eingestellt wird. Ärzte dürfen die Behandlung beenden oder begrenzen, wenn der sterbenskranke Patient das wünscht.

(dr)

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