24.4.2007
Organspenden in Deutschland
Hintergrund:
Geregelt sind Organspenden durch das 1997 nach rund 20-jähriger Debatte verabschiedete Organtransplantationsgesetz. Es sieht eine "erweiterte Zustimmungslösung" vor, wonach der zu Lebzeiten geäußerte Wille des Verstorbenen absoluten Vorrang hat. Ist er nicht bekannt, entscheiden die nächsten Angehörigen auf Grundlage des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen. Zudem ist der Hirntod als Mindestvoraussetzung für eine Entnahme und als Zeichen für den Tod festgelegt. Dies stößt bei Kritikern auf Widerspruch.
Nach dem Gesetz müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Tod des Spenders feststellen. Sie dürfen nicht an der Organentnahme beteiligt sein. Verboten wird der kommerzielle Organhandel. Eine Lebendspende von Organen ist nur bei Verwandten, Ehepartnern und nahe stehenden Personen erlaubt.
Seit 2000 ist die DSO die bundesweite Koordinierungsstelle für die Organentnahme. Die in den Niederlanden angesiedelte Stiftung Eurotransplant regelt die Vermittlung in den Beneluxstaaten, Deutschland, Österreich, Slowenien und Kroatien. Zur Übertragung sind bundesweit rund 50 Transplantationszentren zugelassen.
( kna )