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7.7.2010

Vatikan verschärft Strafnormen für sexuellen Missbrauch

Konsequenzen gezogen

Vor der Sommerpause werden im Vatikan Schreibtische aufgeräumt - auch die, an denen man sich mit dem leidigen Thema Missbrauch befasst. Offenbar steht die Verabschiedung eines Dokuments bevor, das die Verfolgung solcher Delikte in kirchlichen Disziplinarverfahren neu regeln soll. Erwartet wird vor allem eine Klärung bereits bestehender Normen in einigen entscheidenden Punkten.

Nach Einschätzung von Kurienmitarbeitern ist die Einführung neuer Straftatbestände und härterer Sanktionen kaum möglich. Schon die vatikanischen Schreiben «Sacramentorum sanctitatis tutela» und «De delictis gravioribus» von 2001 beziehen sich ziemlich breit auf Verstöße gegen das priesterliche Keuschheitsgebot und weisen deren Verfolgung direkt dem Vatikan zu. Um auch Altfälle behandeln zu können, gibt es seit 2002 die Möglichkeit, die Verjährung auszusetzen - ein Angebot, von dem die Glaubenskongregation durchaus Gebrauch macht. Wenn sich Vorwürfe bestätigen, enden Verfahren in der Regel entweder mit der Bitte des Beschuldigten um Entpflichtung oder mit der zwangsweisen Entlassung aus dem Klerikerstand - was ohnehin die Höchststrafe im innerkirchlichen Strafrecht darstellt.

Beschleunigung der Verfahren
Dass die Normen von 2001 schon erhebliche Wirkung hatten, zeigt die Statistik: Rund 3.000 Beschuldigungen wegen sexueller Übertretungen von Diözesan- und Ordenspriestern wurden nach Angaben der Glaubenskongregation in der Zwischenzeit behandelt; teils lagen die Vorgänge 50 Jahre zurück. Das neue Dokument soll dem Vernehmen nach diese Erfahrungen aus der Praxis in das schriftliche Recht einfließen lassen. Ziel ist demnach eine Beschleunigung der Verfahren und eine klarere Darstellung der Rechtslage.

Eine Neuerung könnte sein, dass Missbrauchsverfahren künftig leichter auf dem Verwaltungsweg statt über einen langwierigeren Gerichtsprozess geführt werden. Über eine Anhebung der Verjährungsfrist wird spekuliert; faktisch ist schon jetzt kein pädophiler Kleriker aus dem Schneider, nur weil die Tat Jahrzehnte zurückliegt. Bleibt als mögliche Neuheit noch eine Präzisierung einzelner Tatbestände.

Klarere Benennung einzelner Delikte
In den ersten Mutmaßungen ist etwa davon die Rede, der Besitz von kinderpornographischem Material werde als kirchenrechtliches Delikt eingeführt. Tatsache ist, dass auch bisher schon Kleriker wegen solcher Vorgänge mit disziplinarrechtlichen Folgen rechnen mussten. Das ergab sich schlicht aus dem Verstoß gegen das priesterliche Keuschheitsgelübde. Ein Problem ist allerdings der Grundsatz, dass Strafnormen im Zweifelsfall eng auszulegen sind, also zugunsten des Beschuldigten. Eine klarere Benennung einzelner Delikte könnte hier zu effektiveren Sanktionen führen.

Rätselraten gibt es um einen angeblichen Absatz, der eine Anzeigepflicht von Sexualstraftaten an weltliche Behörden enthalten soll. Üblicherweise werden Regelungen des Staatsrechts nicht ins Kirchenrecht integriert, ebenso umgekehrt. Grundsätzlich sind Katholiken, insoweit sie Bürger ihres Landes sind, den dort geltenden zivilen Gesetzen unterworfen. Gibt es eine Meldepflicht für Pädophilie, gilt sie auch für Priester und Bischöfe; gibt es sie nicht, dann nicht. Und auch dort, wo eine Meldepflicht existiert, sind die Anzeigen aus dem kirchlichen Bereich bei der Staatsanwaltschaft nicht immer willkommen - etwa dann, wenn es sich um Taten Verstorbener oder um offensichtlich geringfügige Fälle oder um nicht belastbare Gerüchte handelt.

Motu proprio oder interne Normenfestlegung?
Ungewiss ist auch noch, welchen Rang das neue Dokument haben wird: Ein sogenanntes Motu proprio, also ein persönlicher Erlass des Papstes, oder nur eine interne Normenfestlegung. Je nachdem trüge es entweder die Unterschrift von Benedikt XVI. selbst oder von Kardinal William Levada, dem Präfekten der Glaubenskongregation. Letzterer geht am Donnerstag in Urlaub; dann sitzt auch das Kirchenoberhaupt bereits in seiner Sommerresidenz am kühlen See von Castel Gandolfo.
Wenn trotz alledem die neuen Richtlinien in den nächsten Tagen veröffentlicht würden, wäre das selbst für die Kurienmitarbeiter eine kleine Überraschung.

( kna )