8.12.2008
Umfrage: Luxemburger stimmen für Sterbehilfe
Herzog ohne Rückhalt
Die Weigerung von Großherzog Henri, den Gesetzestext zu unterzeichnen, wird von einer Mehrheit der Befragten missbilligt. Nur 37 Prozent erklärten, sie seien mit der Haltung des Großherzogs einverstanden; 58 Prozent widersprechen ihm. 69 Prozent erklärten, die Rolle des Staatsoberhaupts solle auf rein repräsentative Aufgaben beschränkt sein. Die geplante Verfassungsänderung, um die Befugnisse des Großherzogs zu beschneiden, billigten 68 Prozent der Befragten.
Luxemburg will bis Mitte März die Verfassung geändert und damit die Befugnisse des Staatsoberhaupts beschnitten haben. So soll trotz des Neins des Großherzogs der Weg für eine Verabschiedung des Palliativ- und Sterbehilfegesetzes freigemacht werden. Am 18. Dezember will das Parlament über das umstrittene Gesetz abstimmen. Voraussichtlich werde es dann umgehend nach dem Vollzug der Verfassungsreform Mitte März wirksam. Die Verfassungsänderung soll bereits am Donnerstag in erster Lesung beschlossen werden.
Anlass für die geplante Änderung der Verfassung war die Ankündigung von Henri, das neue Sterbehilfegesetz nicht zu unterzeichnen. Dieses sieht unter anderem Straffreiheit für ärztliches Töten auf Verlangen und Hilfe zum Selbstmord bei unheilbar Kranken vor. Damit ähnelt es den Sterbehilfegesetzen in den Niederlanden und Belgien.
Im Februar hatten Sozialisten und Grüne den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe im Parlament eingebracht. Dafür stimmten 30 Abgeordnete; 26 votierten dagegen, 3 enthielten sich. Der Fraktionszwang war aufgehoben. Gleichzeitig billigte das Parlament einstimmig einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin. Die katholische Kirche hatte die geplante Neuregelung scharf kritisiert.
( kna )