Ein gestandener Kardinal aus dem Rheinland muß die Christenunion im Bundestag erst daran erinnern, was man als christlicher Politiker unter dem christlichen Menschenbild zu verstehen hat. In diesem Fall der Verzicht auf jegliche embryonale Stammzellenforschung. Noch immer gelten die Menschenrechte, die dem Menschen eine unantastbare Würde zusprechen. Um die aus voller Überzeugung praktizieren zu können, bedarf es aber auch eines von allen Menschen erkennbaren Zeitpunktes, von dem ab sie gelten. Was eignet sich besser dazu, als der Zeitpunkt von Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, also der Zeugungsakt schlechthin! Seien die andererseits gefundenen wissenschaftlichen Erkenntnisse noch so wertvoll, sie führen allesamt in die Barbarei eines von Menschenhand nach dem momentanen Stand der Wissenschaften optimierten menschlichen Lebens. Die wesentlichen Dinge des Lebens geraten so aus dem Blickfeld des normalen Bürgers und auch des Bundestagsabgeordneten. Dem gilt es zu widerstehen!
Die offizielle Stammzellendebatte dreht sich um Zahlen, Daten und Fakten, also um Spezialistenwissen, statt das christliche Menschenbild in den Mittelpunkt zu rücken. Wo das allerdings in Vergessenheit geraten ist, da geraten auch die wesentlichen Dinge des Lebens aus dem Blickfeld. Zu den wesentlichen Dingen des Lebens gehört für einen Christen zweifelsohne das Zentralgeschen der christlichen Religion, das Ostergeschehen. Das Christus für unsere Sünden am Kreuz litt ist schon viel, daß er aber von den Toten auferstand und den Tod überwandt, ist das eigentliche Geheimnis, an dem auch wir heutigen Menschen genesen können, wenn wir nur wollen. Bewußte Religiosität und Gottvertrauen muß deshalb zur Grundausstattung eines jeden Christen gehören, will er in Christi Geist diese Welt bewältigen. Von diesem Geist beseelt, rücken dann auch diese wichtigsten Dinge des Lebens wieder in das Blickfeld und schärfen die Gedanken. Genau das wünsche ich unseren gesamten Bundestagsabgeordneten am 11. April, wenn sie für die, für diesen Geist einzig zulässige Gesetzesvariante entscheiden.